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14. Juli 2021
Unfallversicherung: Hohe Preisunterschiede, komplexe Beratung

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Unfallversicherung: Hohe Preisunterschiede, komplexe Beratung

An 140 von 225 untersuchten Unfallversicherungstarifen vergibt MORGEN & MORGEN Top-Bewertungen. Gleichzeitig weist das Analysehaus auf eine große Spannweite in der Preisgestaltung, eine komplexe Beratungssituation und den Zusammenhang zwischen Unfallversicherung und Existenzschutz hin.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) hat in einem aktuellen Rating die Tariflandschaft der Unfallversicherung unter die Lupe genommen und stellt fest, dass sich diese über die vergangenen Jahre hinweg als sehr stabil präsentiert: Über 200 Tarife in einer großen Variantenfülle stehen den Kunden zur Verfügung und auch die Qualität ist laut M&M überwiegend verlässlich gut. Ein „spannender Aspekt“ in der Unfallversicherung seien die Preisunterschiede von teilweise über 200%, erläutert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei MORGEN & MORGEN. So koste beispielsweise für einen 30-jährigen Versicherungskaufmann, der bei einer Vollinvalidität eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro möchte, der günstigste Tarif ohne Progression 523,60 Euro – der teuerste Tarif sei hingegen für 1.364,88 Euro jährlich zu haben. Bei einer Progression von 350% liege der günstigste Tarif bei 196,05 Euro und der teuerste bei 535,96 Euro pro Jahr.

Eine Unfallversicherung soll unvorhergesehenen Kosten absichern, die durch einen Unfall entstehen, wobei als ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ definiert wird, das „eine Gesundheitsschädigung hervorruft“.

Unfallversicherung und BU

MORGEN & MORGEN geht im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungsrating detailliert auf die Beschaffenheit der Unfallversicherung ein und erläutert, dass sie eigentlich als Einmalzahlung vorgesehen ist, die aber auch um eine Rente erweitert sein kann. Die Rente sei darauf ausgelegt, die im Falle einer Invalidität entstehenden Kosten für Umbauarbeiten oder Ähnliches abzufedern oder zu kompensieren. Nicht alle von der Unfallversicherung abgedeckten Beeinträchtigungen führten tatsächlich zur Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers. Aber auch in der Übergangszeit, bis beispielsweise die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfolge, könne es von Vorteil sein, Kapital aus einer Unfallversicherung im Rücken zu haben. Die Unfallversicherung stelle den Invaliditätsgrad nämlich in Abhängigkeit zu einer Gliedertaxe – im Gegensatz zur BU, die bei der Einschränkung bezogen auf den Beruf die Leistung bestimmt, so M&M. So bedeute der Verlust eines Beines in der Unfallversicherung, losgelöst vom Beruf, beispielsweise eine 70%-ige Invalidität, während die BU hier eventuell für den klassischen Büroangestellten gar nicht leiste und dem Dachdecker vielleicht die volle Rente auszahle. Insgesamt, so M&M, decke die Unfallversicherung besonders bei körperlich tätigen Berufen die schwer überschaubare Grauzone zwischen „gesund“ und „berufsunfähig“ häufig ab.

Vor diesem Hintergrund habe die Unfallversicherung sowohl im Zusammenspiel mit einer BU und weiteren Existenzsicherungskomponenten ihre Daseinsberechtigung als auch in Einzelfällen als alleinige Absicherung. Selten stelle sie aufgrund von Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers sogar die einzige Option dar, Risiken abzusichern: Aufgrund der „schmalen“ Gesundheitsprüfung, die beim Abschluss einer Unfallversicherung als Sachversicherung erfolgt.

Beratungsherausforderung: Zusammenspiel aus Grundsumme und Progression

Die Herausforderung in der Beratung bestehe darin, einen qualitativ hochwertigen Tarif mit einem individuell passenden Zusammenspiel aus Grundsumme und Progression zu wählen, um sowohl Beitrag als auch Leistung in einem guten Paket anzubieten. Die Feinheiten lägen hierbei im Ausbalancieren der Entschädigungssummen in den unterschiedlichen Invaliditätsgraden und den stark variierenden Beiträgen. Die Beiträge seien zusätzlich mit der Stellschraube „Progression“ noch stark zu justieren. Hier gelte folgende Regel, so M&M: Mit steigender Progression sinkt der Beitrag. Die Grundsumme sollte aber immer so hoch gewählt sein, dass bei einer Invalidität unter 25% genügend Leistung erbracht wird, da die Progression erst ab 25%-iger Invalidität greife und über die Gliedertaxe der Versicherer individuell definiert werde.

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