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12. August 2021
Verbraucherschützer begrüßen BaFin-Pläne und mahnen ab

Verbraucherschützer begrüßen BaFin-Pläne und mahnen ab

Die BaFin plant, bei den Maßnahmen gegen Greenwashing die Zügel anzuziehen. Verbraucherschützer begrüßen die geplante Einführung von klaren Vorgaben im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen. Derweil werden Anbieter mit irreführenden Werbeversprechen zum Thema Nachhaltigkeit abgemahnt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Vorgehen der BaFin gegen Greenwashing bei Geldanlagen. Die Bürger gingen davon aus, dass als nachhaltig beworbene Anlagen auch einen konkreten Einfluss auf Treibhausgasemissionen, Sozialstandards etc. hätten. Aktuell seien die Auswirkungen von nachhaltigen Anlagen jedoch mangels klarerer Standards und Definitionen häufig kaum mehr als ein Werbeversprechen.

BVI sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf

Die BaFin hatte vor Kurzem den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltige Investments vorgelegt (AssCompact berichtete). Bei dem Richtlinienentwurf handelt es sich um eine überarbeitete Fassung. Die erste Fassung aus dem Mai dieses Jahres war auf Widerstand von Fondsgesellschaften gestoßen. Die nun vorgelegte Fassung erachtet der deutsche Fondsverband BVI als eine spürbare Verbesserung. Jedoch seien noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt.

Drei Vorgaben der BaFin

Sollte die aktuelle Fassung der Richtlinie so beschlossen werden, müssten Publikumsfonds zukünftig mindestens eine von drei Vorgaben erfüllen, um als nachhaltig bezeichnet und vertrieben werden zu dürfen:

  • Eine Investitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände von mindestens 75%
  • Das Verfolgen einer nachhaltigen Anlagestrategie
  • Die Abbildung eines nachhaltigen Indexes
Neobank Tomorrow abgemahnt

Das ist aber nicht der einzige Fall, in dem Verbraucherschützer gegen Greenwashing vorgehen. Auch die Neobank Tomorrow ist ins Fadenkreuz der Verbraucherzentrale geraten, wie das Handelsblatt berichtet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Neobank wegen irreführender Nachhaltigkeitswerbung abgemahnt. Das Start-up aus Hamburg hatte das Girokontomodell „Zero“ damit beworben, dass es sich dabei um das erste klimaneutrale Girokonto handele.

Kompensationsversprechen irreführend

Die Verbraucherschützer hatten sich an der Aussage der Neobank gestört, dass durch die Kontoführungsgebühren, die beim Zero-Konto 15 Euro pro Monat betragen, der CO2-Fußabdruck der Kunden kompensiert würde. Da der CO2-Fußabdruck der Kunden jedoch individuell sei, handele es sich bei der Aussage um ein irreführendes Werbeversprechen, war die Verbraucherzentrale überzeugt. Die Neobank hat das Versprechen mittlerweile überarbeitet. Tomorrow habe nach eigener Aussage damit nur eine Kompensation des CO2-Ausstoßes gemeint, der durch Zahlungsdienstleistungen und ähnliche Bankangebote entstehe.

Unterlassungsanspruch gegen Deka

Bereits im Frühjahr hatten die Verbraucherschützer gegen die Deka geklagt, die einen ihrer Aktienfonds mit einem Nachhaltigkeitsrechner beworben hatte. Nachdem die Sparkassentochter Deka den Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale anerkannt hatte, wurde der Rechtsstreit beendet. (tku)

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