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9. September 2021
Berlin startet zweiten Anlauf: Die Rückkehr des Mietendeckels?
Berlin startet zweiten Anlauf: Die Rückkehr des Mietendeckels

Berlin startet zweiten Anlauf: Die Rückkehr des Mietendeckels?

Die Landesregierung von Berlin wagt einen weiteren Vorstoß zur Einführung eines Mietendeckels – diesmal bundesweit. Die rot-rot-grüne Regierung möchte es allen Ländern über eine Öffnungsklausel ermöglichen, die Mietpreise in angespannten Wohnungsmärkten zu deckeln.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel im April als verfassungswidrig eingestuft hat, wagt die Berliner Landesregierung nun einen neuen Vorstoß. Jetzt soll der Weg für einen bundesweiten Mietendeckel frei gemacht werden. Zu diesem Zweck hat die rot-rot-grüne Landesregierung eine Bundesratsinitiative beantragt, um eine Länderöffnungsklausel zur Regulierung von Mieten zu ermöglichen.

Öffnungsklausel für die Länder

Die Öffnungsklausel soll bewirken, dass auf angespannten Wohnungsmärkten durch Landesrecht von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesrecht) abgewichen werden kann. Die Länder sollen dadurch in die Lage versetzt werden, mietpreisbegrenzend einzugreifen.

Landesregierung glaubt weiterhin an den Mietendeckel

Der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Dirk Behrendt von den Grünen, sagt dazu: „Wohnen ist die soziale Frage in der Stadt des 21. Jahrhunderts. Die Idee des Mietendeckels war richtig, deshalb müssen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Deshalb braucht es im Bundesrecht eine Öffnungsklausel, um in angespannten Wohnungsmärkten regulierend deckeln zu können.“

Hintergrund der Debatte

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Berliner Mietendeckel mit seinem Beschluss vom 15.04.2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt (AssCompact berichtete). Das Gericht musste sich jedoch nicht inhaltlich mit dem Mietendeckel auseinandersetzen. Es hatte lediglich festgestellt, dass den Bundesländern bei der Begrenzung von Mieten keine Gesetzgebungskompetenz zukomme.

Keine Öffnungsklausel durch den Bund vorgesehen

Der Bund habe nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts spätestens mit Einführung der Mietpreisbremse 2015 (Mietrechtsnovellierungsgesetz) die Bemessung der höchstens zulässigen Miete abschließend geregelt. Für Berlin und auch die anderen Bundesländer bestehe danach keine Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen zur Mietbegrenzung einzuführen. Auch habe der Bund keine Öffnungsklausel vorgesehen. Genau diese Öffnungsklausel möchte die Berliner Landesregierung nun über die Bundesratsinitiative nachreichen.

Weiterführende Informationen

Vor kurzem hat PwC untersucht, welchen Einfluss Maßnahmen wie der Mietendeckel in Berlin und die Mietpreisbremse im Bund auf den deutschen Wohnungsmarkt haben. PwC kommt dabei zu dem Schluss, dass die gesteckten sozialpolitischen Ziele mit diesen Maßnahmen nicht erreicht werden. Mehr dazu hier. (tku)

Bild: © hkama – stock.adobe.com