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20. Oktober 2021
Rechtsschutz-Tarife: Innovativ, aber große Unterschiede im Leistungsumfang

Rechtsschutz-Tarife: Innovativ, aber große Unterschiede im Leistungsumfang

Privater Rechtsschutz ist kein Standardprodukt mehr, die Versicherer zeigen sich sehr innovativ und damit up to date. Aber: Das Leistungsspektrum muss genau analysiert werden. Im aktuellen Rechtsschutz-Rating vergeben die Analysten von Franke und Bornberg alle auf ihrer Skala verfügbaren Noten – die Höchstwertung allerdings nur selten.

Einerseits scheint hierzulande das Motto zu gelten „Bloß keinen Streit vermeiden“, denn Schätzungen zufolge ist in Deutschland jeder Vierte in ernsthafte Streitigkeiten verwickelt. Andererseits scheuen sich viele Menschen dabei ihr gutes Recht durchzusetzen, denn vor Gericht kann es schnell teuer werden – es sei denn, man hat eine gute private Rechtsschutzversicherung. Doch wie leistungsstark sind die derzeit angebotenen Tarife wirklich?

Seit 2005 analysiert Franke und Bornberg die Stärken und Schwächen von privaten Rechtsschutzversicherungen. Für die Modifikation des Ratings private Rechtsschutzversicherungen 2021 wurden 87 Tarife von 39 Gesellschaften mit dem Leistungsumfang Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen untersucht. Mit Tarifvarianten und zusätzlich versicherbarer Leistungseinschlüssen wurden insgesamt 391 Tarifvariationen näher betrachtet. Dabei zugrunde gelegt haben die Analysten einen Katalog mit 75 (Familie) bzw. 70 (Single) Prüfkriterien. Bewertet wurden die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, der Versicherungsschein und Geschäftsberichte. Außer Acht blieben hingegen geschäftsplanmäßige oder sonstige Erklärungen oder Auslegungen der Versicherer, Selbstauskünfte und werbliche Veröffentlichungen. Jedes Produkt hat im Rating eine Gesamtpunktzahl erhalten und wurde anhand dessen in eine der sieben bei Franke und Bornberg üblichen Ratingklassen (von FFF+ bzw. „hervorragend“ bis F− bzw. „ungenügend“) eingeordnet.

Komplexe Analyse: Passen die Kriterien noch?

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, berichtet in diesem Zusammenhang von wachsender Vielfalt im Markt: „Private Rechtsschutzversicherungen werden immer facettenreicher. Gerade bei Ergänzungspaketen beobachten wir einen deutlichen Anstieg.“ Das mache die Analyse komplex. Die wichtigsten Fragestellungen für die Ratingaktualisierung lautete deshalb: Halten die Versicherungsbedingungen Schritt mit dem Bedarf? Und passen die Kriterien von gestern auch heute noch?

Im Gegensatz zu den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Franke-und-Bornberg-Ratings „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „SBU-Direktversicherung“ (AssCompact berichtete: „Tarife leistungsstark wie nie“) fallen die Ergebnisse im Rechtsschutz-Rating nicht ganz so rosig aus.

Rechtsschutz für Familien: Nur drei Tarife von ARAG und ROLAND sind „hervorragend“

Im Rating „Komplett-Rechtsschutz für Familien“ erhalten von 87 untersuchten Tarifen lediglich zwei Tarife der ARAG und ein Tarif der ROLAND die Top-Note FFF+ („hervorragend“). 20 Tarife erreichen die zweitbeste Stufe FFF („sehr gut“). Sie kommen von Advocard, ADAC, Allianz, AUXILIA, Concordia, DMB, ERGO, HUK, Itzehoer, NRV Neue Rechtsschutz, ÖRAG, Versicherer im Raum der Kirchen und Württembergische. Die meisten Tarife tummeln sich jedoch im Mittelfeld: 23 bekommen ein FF+ („gut“), 14 werden mit FF („befriedigend“) bewertet, 17 Tarife schaffen es auf ein F+ („ausreichend“), sieben Tarife erachten die Analysten als „mangelhaft“ (F), drei „ungenügend“ (F−).

Rechtsschutz für Singles: Vier Tarife sind „hervorragend“, auch sie kommen von ARAG und ROLAND

Auch das Rating „Komplett-Rechtsschutz für Singles“ fördert keine besseren Ergebnisse zutage: Hier erhalten von 87 Tarifen vier die Höchstnote FFF+, auch hier kommen sie von ARAG und ROLAND. Dahinter bekommen 17 die Note FFF („sehr gut“). Sie kommen von Advocard, ADAC, Allianz, Auxilia, Concordia, DMB, ERGO, Itzehoer, NRV Neue Rechtsschutz, ÖRAG und Württembergische. 24 Tarife werden dahinter mit FF+ als „gut“ bewertet, zwölf sind „befriedigend“ (FF). 18 Tarifen geben die Analysten die Gesamtnote „ausreichend“ (F+). Am unteren Ende der Skala sind neun Tarife aus Sicht von Franke und Bornberg „mangelhaft“ (F), drei „ungenügend“ (F−).

„Privater Rechtsschutz ist längst kein Standardprodukt mehr. Der Beratungsprozess bis zu einer fundierten Kaufentscheidung darf sich nicht auf den Vergleich von Prämie und Selbstbehalten beschränken“, fordert Michael Franke im Zusammenhang mit der Rating-Veröffentlichung. Dadurch, dass im aktuellen Rating die gesamte Notenskala von „hervorragend“ bis „ungenügend“ auch vergeben worden sei, zeige die Untersuchung, dass sehr wohl gravierende Leistungsunterschiede bestünden.

Berater sind gefragt

Als Fazit resümieren die Analysten von Franke und Bornberg: Ob für Singles oder Familien, Rechtsschutzversicherer zeigen sich zwar innovativ, haben den Leistungsumfang ihrer Produkte in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und tragen damit den veränderten Lebensrisiken Rechnung. Beraterinnen und Berater sollten aber mehr denn je prüfen, ob die Situation des Versicherungsnehmers bzw. das individuelle Schutzbedürfnis eventuell spezielle Einschlüsse oder Leistungen erfordern. So liefern etwa Bauvorhaben, die individuelle familiäre Situation, Investitionen in risikobehaftete Kapitalanlagen oder die Internetaktivität – besonders wenn sie hoch ist, wichtige Faktoren für die Produktauswahl. Viele dieser Risiken seien in der Vergangenheit nicht versicherbar gewesen. Aktuell gebe es aber mit einer Vielzahl an Vergleichskriterien die Chance, Stärken, Schwächen und Besonderheiten der einzelnen Produkte zu identifizieren. (ad)

Weitere Informationen gibt es bei Franke und Bornberg.

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