AssCompact suche
Home
Assekuranz
7. Januar 2022
ASP-Ernteversicherung von R+V auch für Neukunden
Pigs eating on a meadow in an organic meat farm

ASP-Ernteversicherung von R+V auch für Neukunden

Die R+V bietet ihre ASP-Ernteversicherung nun auch für Neukunden an. Die Produkthaftung für Bestandskunden wird kostenfrei erweitert. Die Afrikanische Schweinepest ist extrem ansteckend und kann die Liquidität der Landwirte beeinträchtigen.

Im September 2020 wurden die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland bekannt. Sie kann sowohl Wild- als auch Hausschweine befallen und endet für beide meist tödlich. Die Seuche gilt als hochansteckend. Ziel ist es, die Ausbreitung in weitere Regionen zu verhindern.

Versicherungsschutz für Bestandskunden erweitert

Die Ernteversicherung der R+V kommt zeitnah für den Verlust durch einen ASP-Ausbruch auf und sichert so die Liquidität der Landwirte. Folgend wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Schaden ermittelt. Die Leistungen wurden zudem erweitert: Futtermais und Weizen aus den ASP-Regionen werden schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. „Hier springen wir ein und erstatten bis zu 10% des Marktpreises“, sagt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Für R+V-Bestandskunden wird die Produkthaftung kostenlos erweitert.

Abschluss für Neukunden möglich

Auch Neukunden können sich nun mit der ASP-Ernteversicherung absichern. „Die Bauern brauchen den Erlös aus der Ernte, um neues Saatgut oder Düngemittel zu kaufen“, so Ziegler. Es gibt zwar staatliche Entschädigungen, oft dauert es aber lange, bis diese ankommen. „Wir reagieren auf die Bedürfnisse der Landwirte: In Verbindung mit unserer AgrarPolice können seit Beginn des Jahres auch Neukunden wieder die ASP-Ernteversicherung abschließen“, berichtet Ziegler. Deutschlandweit bieten nur zwei Versicherer diesen Schutz an.

Auflagen nicht nur für Tiere

Der Ausbruch des Virus bedeutet für landwirtschaftliche Betriebe häufig starke finanzielle Verluste, da strenge Auflagen verhängt werden: „Säen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, weiß Ziegler. Das Besondere an Wildschweinen ist, dass sie standorttreu sind. Nur, wenn sie aufgescheucht werden, ziehen sie weiter. „Deshalb sind in den Schutzzonen auch die Jagd und der Holzeinschlag verboten – genauso wie Spaziergänge im Wald“, erklärt Ziegler.

Übertragung des Virus in entfernte Gebiete

Für Menschen und andere Tiere ist die Seuche übrigens nicht gefährlich. Über weggeworfene Essensreste, Kleidung bzw. Schuhe oder auch Fahrzeuge kann der Mensch allerdings die Krankheit übertragen. So kam es wahrscheinlich auch zu den ersten sogenannten „Satelliten-Ausbrüchen“ in mindestens zwei Regionen Deutschlands, die in keiner Nähe zur Grenze liegen. Folglich gibt es streng einzuhaltende Hygienevorgaben. Dazu Ziegler: „Wenn die Hygieneauflagen nicht eingehalten werden, kann die Seuche jederzeit überall in Deutschland ausbrechen.“ (lg)

Bild: © lightpoet – stock.adobe.com