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2. Juni 2022
BdV: Abmahnung von Lemonade war erfolgreich

BdV: Abmahnung von Lemonade war erfolgreich

Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten hat das niederländische InsurTech Lemonade nun eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Doch eine Antwort bleibt der Onlineversicherer den Verbraucherschützern noch schuldig.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat im November vergangenen Jahres den in der Niederlande ansässigen Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt – AssCompact berichtete. Das InsurTech habe nach BdV-Angaben in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten angeboten, worin absolut branchenunübliche Klauseln zum Nachteil der Kunden verwendet wurden. Nun hat der BdV mitgeteilt, dass die Abmahnung gegen Lemonade erfolgreich war.

Lemonade gibt Unterlassungserklärungen ab

Der Onlineversicherer ist nun der Aufforderung des Verbraucherschutzvereins nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. BdV-Vorstand Stephen Rehmke: „Lemonade erzählt den Leuten: ‘Vergiss alles, was du über Versicherungen weißt‘. ‚Besser nicht‘, sagten wir uns und entdeckten ein paar ärgerliche Überraschungen im Kleingedruckten. Die hat Lemonade nun aus der Welt geschafft.“ Nach anfänglicher Gegenwehr seitens des Versicherers herrscht nun Klarheit: Die Privathaftpflichtversicherung bleibe bei einem Wohnsitzwechsel unberührt und auch fremde Sachen seien in der Hausratversicherung mitversichert. Lemonade habe sich verpflichtet, sich nicht auf die alten Regeln zu berufen, heißt es in einer Pressemitteilung vom BdV. „Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, resümiert Stephen Rehmke.

Eine Antwort bleibt Lemonade aber noch schuldig

Offen bleibt, was passiert, wenn jemand versäumt hat, seinen Umzug anzuzeigen und dann ein Schaden eintritt. Läuft es wie beim traditionellen Versicherungsgeschäft: Lemonade wird für den Schaden nicht mehr leisten, aber die vereinnahmte Prämie behalten? Der BdV hat beim InsurTech um Erläuterung gebeten, aber keine Antwort mehr bekommen. (as)

Bild: © kommandokunst – stock.adobe.com