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14. Oktober 2022
GKV-Beiträge: Erhöhung könnte geringer ausfallen

GKV-Beiträge: Erhöhung könnte geringer ausfallen

Laut Berechnungen des Schätzkreises sind die Finanzreserven in der gesetzlichen Krankenversicherung besser als erwartet. Daher könnte die angekündigte Beitragserhöhung nun etwas geringer ausfallen. Unterdessen geht die Suche nach weiterem Einsparpotenzial weiter.

Die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnten weniger stark steigen als zuletzt erwartet. So hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch Ende Juni angekündigt, dass der Zusatzbeitrag angesichts der schlechten GKV-Kassenlage um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden müsste (AssCompact berichtete). Nun allerdings könnte der Anstieg des Zusatzbeitrages für rund 73 Millionen GKV-Versicherte mit 0,2 Prozentpunkten etwas geringer ausfallen. Das geht aus den Ergebnissen des GKV-Schätzkreises hervor.

Schätzkreis kalkuliert mit höheren Reserven

Hintergrund der geringeren Erhöhung sind die leicht höheren Reserven im Gesundheitsfonds. Durch die gesetzlich vorgesehene Absenkung der Obergrenze der „Liquiditätsreserve“ und gleichzeitige Entnahme des überschießenden Betrags im nächsten Jahr könnten zusätzliche rund 2 Mrd. Euro für die Finanzierung der laufenden Ausgaben verwendet werden, heißt es dazu vom GKV-Schätzkreis. „Jeder Euro zum Schließen der Finanzierungslücke, der nicht durch steigende Zusatzbeiträge finanziert werden muss, zählt für die Menschen. Es ist richtig, die etwas höheren Rücklagen im Gesundheitsfonds, die ja ursprünglich von den Beitragszahlenden eingezahlt wurden, dafür zu nutzen, die Zusatzbelastungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzumildern“, kommentiert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, das Ergebnis.

Hohes Finanzierungsdefizit wird unterdessen bestätigt

Bestätigt hat der beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelte Schätzkreis hingegen die drohende Finanzierungslücke in Höhe von rund 17 Mrd. Euro im nächsten Jahr. Die Bundesregierung plant, dieses Defizit mittels eines Bündels an einnahmen- und ausgabenbezogenen Maßnahmen zu kompensieren (AssCompact berichtete) – unter anderem eben durch eine Erhöhung des Zusatzbeitrages. Allerdings werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestenfalls die Lücke im kommenden Jahr geschlossen, moniert daher der GKV-Spitzenverband. Und auch aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen. Vielmehr werde dadurch die finanzielle Stabilität der GKV fundamental gefährdet.

GKV soll weniger Beitragsmittel für Werbung verwenden

Eine zusätzliche Einsparmöglichkeit wurde unterdessen vom Petitionsausschuss des Bundestages ins Spiel gebracht. So sollen nach Auffassung des Gremiums künftig weniger Beitragsmittel für Werbung aufgewendet werden. Zwar sei Werbung um Mitglieder und für die Leistungen der Krankenkassen als Mittel des Wettbewerbs „ausdrücklich erlaubt“. Denn für potenzielle Neumitglieder müsse das Profil einer Krankenkasse und das damit zusammenhängende Leistungsspektrum erkennbar sein. Nichtsdestotrotz seien Werbemaßnahmen der Krankenkassen nur in bestimmten Grenzen zulässig. So müsse unter anderem die sachbezogene Information der Versicherten im Vordergrund stehen. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss eine weitere Begrenzung der Verwendung von Beitragsmitteln für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke. Wie hoch die Ersparnis dadurch ausfallen würde, ließ das Gremium jedoch offen. (as)

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