AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
14. Februar 2023
Whistleblower-Gesetz erhält keine Zustimmung im Bundesrat
verkehrszeichen stop

Whistleblower-Gesetz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

Whistleblower sollen in der EU und auch in Deutschland besser geschützt werden. Bereits im Dezember 2022 hat ein entsprechendes Gesetz den Bundestag passiert. Doch im Bundesrat fand das Gesetzesvorhaben nun keine Mehrheit.

Die Ampelregierung in Berlin hat bereits im Koalitionsvertrag klargestellt, dass sie die EU-Whistleblower-Richtlinie in Form eines Hinweisgeberschutzgesetzes zügig umsetzen will. Und bereits im Dezember 2022 passierte der Gesetzestext den Bundestag. Doch der Bundesrat hat nun das Whistleblower-Gesetz gestoppt. In der Länderkammer erhielt es insbesondere bei den unionsgeführten Bundesländern nicht die erforderliche Zustimmung. Das Gesetz wird daher nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zum Frühjahr 2023 in Kraft treten können.

Gesetz belastet kleine und mittlere Unternehmen zu stark

Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Gleichzeitig sollen die Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung mit dem verbesserten Hinweisgeberschutz in Einklang gebracht werden, sodass bürokratische Belastungen überschaubar bleiben. Doch gerade damit haderten die Länderchefs. So befürchten sie durch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes eine zu starke Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen. Und Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) warnte gegenüber dem Nachrichtenportal tagesschau.de, dass der vorgesehene anonymisierte Meldekanal auch die Gefahr von Missbrauch beinhalte. „Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde“, so Poseck.

Vermittlungsverfahren möglich

Durch das Gesetz ist weiter vorgesehen, dass Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Anlaufstelle für die Meldung von Fehlverhalten etablieren. Zudem soll eine zusätzliche Stelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Und auch die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt gibt es bereits solche Stellen. Nun haben Bundesregierung und Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. (as)

Lesen Sie auch: Hinweisgeberschutzgesetz: Chance statt Gefahr

Bild: © mhp – stock.adobe.com