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23. April 2025
Das sagt der BVK-Präsident zum Koalitionsvertrag

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Das sagt der BVK-Präsident zum Koalitionsvertrag

Das sagt der BVK-Präsident zum Koalitionsvertrag

Die neue Regierung hat sich im April auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin sind auch einige für Berater relevante Punkte enthalten wie das Aufrechterhalten von Provisions- und Honorarberatung und Pläne für die Altersvorsorgereform. BVK-Präsident Michael H. Heinz gibt im Interview seine Einschätzung ab.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, der Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD steht und ist von den Parteigremien bestätigt. Was stimmt Sie angesichts des Verhandlungsergebnisses besonders optimistisch?

Besonders optimistisch stimmt, dass sich die neue Regierung klar zu einem Nebeneinander von Provisionsvermittlung und Honorarberatung ausgesprochen hat. Das impliziert auch ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unseres Vergütungssystems, was wir sehr begrüßen, weil in den letzten Jahren hier immer wieder Unsicherheit herrschte, wie man an den Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie und zum Provisionsdeckel ablesen kann.

Auch die Koalitionspläne zur Rente lassen uns hoffen, dass sich in der Legislatur in diesem Politikfeld etwas bewegen wird. So soll die junge Generation mit der Frühstart-Rente ihre private Altersvorsorge aufbauen und die Riester-Rente reformiert und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wie konkret dann insbesondere die Riester-Rente ausgestaltet sein wird, muss man zu gegebener Zeit schauen.

Die Koalition will auch die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge (bAV), stärken, indem diese vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert wird. Auch soll die Portabilität der bAV bei Arbeitgeberwechsel erleichtert werden. All dies begrüßen wir.

Auch die Idee der Aktivrente findet unseren Zuspruch. Denn es ist klar, dass wir unseren Wohlstand nicht halten können, wenn durch die Verrentung der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren fast 7 Millionen weniger Beschäftigte arbeiten werden.

Bereits zum 01.01.2026 soll die sogenannte Frühstart-Rente eingeführt werden. Da wäre man doch gerne noch mal Kind… Entsteht für Makler damit ein neues Beratungsfeld, also zusätzliches Geschäft?

Wir müssen schauen, wie konkret die Frühstart-Rente ausgestaltet wird und welche Produkte und Vertriebswege sich die Koalition vorstellt, um diese neue Form der Altersvorsorge zu realisieren. Aber wir unterstellen jetzt mal, dass die neue Bundesregierung hierbei marktwirtschaftliche Lösungen anstrebt, so dass sich hier Vermittlern durchaus neue Beratungs- und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen werden.

Könnte dieses Vorhaben aber langfristig dazu führen, dass Beratung und Vermittlung in der privaten Altersvorsorge später im Leben an Bedeutung verlieren, weil die Vorsorge schon früh beginnt?

Nein das glauben wir nicht. Denn Altersvorsorge ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder an die Lebensumstände angepasst werden muss. Außerdem: Wer sagt denn, dass die zukünftigen Vorsorgesparer bei der Frühstart-Rente halt machen und nicht noch weitere Vorsorgeoptionen wie Fonds- und Lebensversicherungen oder Indexpolicen abschließen werden?

Die neue Koalition plant die Reform der Riester-Rente hin zu einem standardisierten, kapitalgedeckten Produkt ohne Garantien. Kapitaldeckung und geringe Sicherheitsversprechen sind zu begrüßen. Aber ein Standardprodukt kann auch als eine staatliche Lösung abseits einer privatwirtschaftlich organisierten Vorsorgelösung interpretiert werden. Wie realistisch ist das?

Ja, die Befürchtung haben wir auch, dass die Regierung aufgrund der überzogenen Kritik an der Riester-Rente ein Standardprodukt favorisieren wird. Die Koalitionspläne, die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten beim Vertrieb dieses neuen Produktes zu regulieren bzw. zu begrenzen, werden wir mit Argusaugen beobachten und bei Eingriffen ins Provisionssystem deutlich unsere Kritik anbringen. Denn das muss klar sein: Eine Reform der Riester-Rente darf nicht zu Lasten der Versicherungsvermittler gehen.

Die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten sollen reduziert werden. Droht damit die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels wie es etwa bei der Restkreditversicherung bereits der Fall ist?

Ob hier ein Provisionsdeckel eingezogen wird, muss man sehen. Wenn dies drohen sollte, werden wir die ganze Kraft der politischen Interessenvertretung des BVK dafür einsetzen, dieses zu verhindern.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bleiben viele Ankündigungen vage. Welche konkreten Maßnahmen wären aus Sicht unabhängiger Vermittler nötig, um die bAV vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wirksam voranzubringen?

Die Haftung für Arbeitgeber sollte gemindert und die steuerliche Förderung weiter ausgebaut werden. Daneben könnte die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen ganz aufgehoben werden und nicht nur bis zu der Grenze von 187 Euro Betriebsrente. Denn gerade die Doppelverbeitragung mindert doch für viele Betriebsrentner die Rendite.

Daneben ist die Förderung von Geringverdienern beispielsweise durch den Verzicht auf die Anrechnung von staatlichen Leistungen und die Portabilität der bAV-Verträge wichtig, damit Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen über die bAV vorsorgen.