Ein Gastbeitrag von Thomas Merkl, Referent im bAV-Bereich bei den WWK Versicherungen
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Element moderner Personalpolitik. Dabei steht die Betriebsrente zwischen zwei Fronten: Arbeitsrechtliche Pflichten und wertvolle Benefits für Arbeitnehmer. Die Attraktivität des Unternehmens für Bewerber und Mitarbeiter ist wichtiger denn je. Firmen haben einen hohen Bedarf an verwaltungsarmen Gehaltsbausteinen, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich optimiert sind. Dabei ergeben sich jedoch für Arbeitgeber enorme Herausforderungen. Betriebsrenten sind arbeitsrechtliche Versprechen, für die allein der Arbeitgeber einstehen muss.
bAV – Was müssen Arbeitgeber beachten?
Was muss ein Arbeitgeber bei der Betriebsrente beachten und wie attraktiv ist dieser Benefit wirklich? Eine passende Beratung durch einen Betriebsrentenberater zeigt neutral die wesentlichen Punkte:
Das sind die Pflichten des Arbeitgebers
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung: Seit 2002 haben Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dabei ermöglichen Entgelt in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg zu investieren. Gibt der Arbeitgeber keinen Durchführungsweg vor, darf der Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen.
- Informationspflichten des Arbeitgebers: 2014 hat das Bundesarbeitsgericht definiert, welche Informationen der Arbeitnehmer bei Abschluss einer Entgeltumwandlung erhalten muss. Da viele Versorgungsträger diese Inhalte nicht vollständig in der Police ausweisen, muss der Arbeitgeber dies in seinen Prozessen oder bei der Wahl des Versicherers beachten
- Betriebsrentenstärkungsgesetz: 2018 ist der Bundesregierung in der bAV ein großer Wurf gelungen. Die Betriebsrente ist durch eine höhere Steuerfreiheit für alle Beteiligten attraktiver geworden. Gleichzeitig wurde erstmals eine Zuschussverpflichtung des Arbeitgebers festgelegt, sofern er bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart
- Nachweisgesetz: 2022 wurde mit dem Nachweis-Gesetz Transparenz für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland und Europa geschaffen. Der Arbeitgeber hat für neue Mitarbeiter seitdem eine unmittelbare Informationspflicht zur Möglichkeit der Betriebsrente. Erleichterungen sind durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich. Durch die Anpassung des Nachweisgesetzes ab 01.01.2025 stehen auch hier einfachere Informationsprozesse zur Verfügung
Vorteile als Benefit für Mitarbeitende und Arbeitgeber
- Zusätzliche Altersvorsorge: Die bAV ergänzt die gesetzliche Rente und schafft finanzielle Sicherheit im Alter. Die Versorgungslücke kann auch mit niedrigem Nettoverzicht effizient reduziert oder vollständig geschlossen werden.
- Finanzielle Vorteile und staatliche Förderung: Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Für Arbeitgeber bietet sich hier eine einzigartige Chance. Damit ein Arbeitnehmer netto 1 Euro mehr verdienen kann, entsteht beim Arbeitgeber ein Aufwand von ca. 2,44 Euro. Durch die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente kann der Arbeitgeber 1 Euro investieren, der eins zu eins für die Kapitalanlage zur Altersvorsorge des Arbeitnehmers investiert wird. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Arbeitnehmer erst bei Leistungsbezug an. Hier werden Freibeträge und Freigrenzen gewährt.
- Attraktivität des Arbeitgebers: Eine gute bAV-Lösung stärkt die Mitarbeiterbindung und ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor bei der Gewinnung neuer Talente. Verschiedene Umfragen bei Arbeitnehmern bestätigen es immer wieder: Die Betriebsrente ist einer der begehrtesten Benefits bei Arbeitnehmern und das über alle Altersgruppen hinweg.
Vergangenheit, Zukunft und Verwaltung – rechtssicher und einfach
Betriebsrentenberater sind bei der Installation einer Benefitstrategie eine wertvolle Unterstützung. Durch die Betrachtung der bereits in der Vergangenheit installierten bAV-Verträge (Zusagequalifizierung: www.zusagequalifizierung.de) werden Fehler und Missstände aufgezeigt und behoben. Mit einer attraktiven Betriebsrente werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Weitere Benefits wie Sachbezüge, betriebliche Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherungen können kombiniert werden. Zusammen ergeben sie einen heiß begehrtes Arbeitgeber-Angebot. Es erhöht die Nachfrage von Bewerbern und bindet Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen. Dabei werden mit digitalen, teils automatischen Verwaltungsprozessen Ressourcen in der Personalabteilung vermieden und die Akzeptanz und Wertschätzung erhöht.
Fazit:
Die bAV ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Arbeitgeber, die ihre Betriebsrente attraktiv gestalten, positionieren sich als verantwortungsbewusste und moderne Arbeitgeber.
AssCompact Vorsorge Forum 2025
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. WWK ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von WWK. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

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