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18. Juni 2025
Grundfähigkeitsversicherung: Zwischen Boom und Bedenken
Grundfähigkeitsversicherung: Zwischen Boom und Bedenken

Grundfähigkeitsversicherung: Zwischen Boom und Bedenken

Rechtliche Fragen, Leistungsregulierung, Absatzchancen: Die Grundfähigkeitsversicherung steht zunehmend im Mittelpunkt der Diskussion. Ein Blick in die AssCompact AWARD-Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung 2025“ zeigt, wie Versicherungsmakler verschiedene relevante Aspekte bewerten.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein zentrales Beratungsthema für Versicherungsmakler. Neben der BU-Versicherung hat sich die Grundfähigkeitsversicherung etabliert – nicht als gleichwertige Alternative, aber als passende Lösung, wenn die Kundensituation es verlangt. Ein Blick in die AssCompact AWARD-Studie „BU/Arbeitskraftabsicherung 2025“ zeigt, wie Versicherungsmakler die ein oder andere aktuelle Entwicklung einschätzen.

Zunächst einmal sehen 61% der befragten Makler die Grundfähigkeitsversicherung als sinnvolle Option, wenn eine BU-Versicherung für den Kunden nicht infrage kommt. Doch aufgepasst: Wer als Versicherungsmakler die Beratung abbricht, wenn der Abschluss einer BU-Versicherung nicht möglich ist, sieht sich eventuell Haftungsfragen gegenüber, wie dies Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg, kürzlich in einem Artikel für AssCompact dargelegt hat.

Verbesserungspotenzial bei Bedingungen und Regulierung

Als noch vergleichsweise junges Produkt zeigen sich nun mit steigenden Leistungsfällen verschiedene Entwicklungen und an manchen Stellen auch Unsicherheiten. So halten nur 47% der Versicherungsmakler die Definitionen der versicherten Grundfähigkeiten in den Produkten für klar und transparent. Auch bei der Leistungsregulierung gibt es Vorbehalte: Ebenfalls nur 47% beurteilen diese als fair und nachvollziehbar – ein Wert, der deutliches Verbesserungspotenzial erkennen lässt.

BGH-Urteil wirft Fragen auf

Und dann ist da noch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.12.2024 – Az: IV ZR 498/21), das für reichlich Diskussionsstoff sorgte. Es bleibt darin offen, ob die Grundfähigkeitsversicherung überhaupt als klassische Form der Arbeitskraftabsicherung einzustufen ist. Einige Fachleute sehen in der Urteilsbegründung Hinweise auf eine mögliche Einordnung als Sachversicherung. Bei 29% der befragten Versicherungsmakler führt dies zu spürbarer Verunsicherung im Beratungsprozess. Angesichts der teils hitzigen fachlichen Debatte hätte man allerdings eine noch stärkere Irritation in der Vermittlerschaft erwarten können.

Umsatzerwartungen gehen zurück

Dennoch scheinen sich diese Entwicklungen auf die Umsatzerwartungen der Versicherungsmakler auszuwirken. So rechnen laut Studie aktuell 57% der Makler mit einem steigenden Absatz der Grundfähigkeitsversicherung in den kommenden ein bis drei Jahren – im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 70%.

Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt langfristig ein relevanter Wachstumsbereich – auch wenn sich gewisse dämpfende Effekte nicht von der Hand weisen lassen. Wer sie als Versicherungsmakler empfiehlt, muss sie sauber abgrenzen, fundiert begründen sowie klar einordnen – und natürlich die Beratung gut dokumentieren. (bh)

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