Seit zwei Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Gothaer Lebensversicherung auf dem Markt. Nun hat der Versicherer ein Produktupdate vorgestellt. Insbesondere medizinische Berufe stehen im Fokus der Neuerungen.
Bis zum Ende des Jahres können junge Ärzte zudem vom sogenannten Mediziner-Kurantrag profitieren. Mediziner, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bis dahin eine BU-Rente von bis zu 3.000 Euro mit nur wenigen Gesundheitsfragen beantragen. Das soll den Zugang zur BU in der frühen Karrierephase vereinfachen.
Mediziner-Paket mit umfassenden Neuerungen
Mit dem neuen Mediziner-Paket werden künftig Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken bei allen Kammerberufen nicht mehr auf die private BU-Rente angerechnet. Stattdessen bleiben beide Leistungen uneingeschränkt nebeneinander bestehen. Damit sind höhere Absicherungen und größere Spielräume bei Dynamik und Nachversicherung möglich, erklärt der Versicherer.
Zudem verzichtet die BarmeniaGothaer künftig auf den bislang notwendigen Berufsfragebogen für Assistenzärzte. Die sogenannte abstrakte Prüfung bei organisatorischen Veränderungen bei Human- und Zahnmedizinern, Kammerberufen und Ingenieuren entfällt ebenfalls. Eine Umorganisation führt nicht mehr dazu, dass auf eine theoretische Ersatzaufgabe verwiesen werden kann – der Anspruch auf BU-Leistungen bleibt somit bestehen.
Die Nachversicherungsanlässe wurden um die Praxisfinanzierung erweitert: Wer für die Niederlassung ein Darlehen von mindestens 50.000 Euro aufnimmt, kann die BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Des Weiteren können Ärzte, Ingenieure und Kammerberufe ihre BU-Rente künftig bei Einkommenserhöhungen auf bis zu 7.500 Euro erhöhen, bisher waren es 6.000 Euro.
Weitere Neuerungen für alle Versicherten
Weitere Änderungen betreffen alle Versicherten. Mit dem sogenannten „Krisenairbag“ erhalten Versicherte bis zu 1.000 Euro für eine psychotherapeutische Krisenintervention, die potenziell lange Wartezeiten für eine Psychotherapie überbrücken können.
Die Ausweitung der Nachversicherungsmöglichkeiten ist eine Neuerung, ebenso wie die Verkürzung der Voraussetzung für die Karrieregarantie für Selbstständige auf drei Jahre. Die Wartezeit bei Weiterbildungen entfällt künftig, wenn die berufliche Tätigkeit umgestellt wird. Auch neu ist der Wegfall des Leistungsausschlusses bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten. (js)
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