Seit 2023 ist die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Projektentwicklern deutlich gestiegen. Mehr als 1.230 Unternehmen meldeten in den vergangenen drei Jahren Insolvenz an. Das entspricht etwa 20 bis 25% der Branche. Für Käufer von Neubauwohnungen bedeutet dies ein erhebliches Risiko, da es bislang keine gesetzliche Absicherung gegen einen solchen Fall gibt.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes e. V. (BSB) verdeutlicht das Bedürfnis nach Sicherheit: 74,8% der Befragten halten eine gesetzliche Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Nur 12,5% sehen dies als unwichtig an, weitere 12,7% sind unschlüssig. „Das klare Votum der Verbraucher:innen unterstreicht das hohe Bedürfnis nach Sicherheit und Vertrauen beim Immobilienkauf“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. „Die Bundesregierung muss hier endlich handeln und darf die Käufer:innen nicht länger im Regen stehen lassen.“
Fehlt die Absicherung, kann der finanzielle Schaden enorm sein. Bereits geleistete Abschlagszahlungen gehen im Insolvenzfall häufig verloren. Selbst wenn ein anderes Unternehmen das Bauvorhaben fertigstellt, müssen Käufer oft zusätzlich investieren. Im schlimmsten Fall bleibt nur ein unfertiges Bauprojekt oder eine Bauruine, die niemals bezogen werden kann.
Die Vorschläge des Bauherrn-Schutzbund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Problematik prüfen zu wollen. Doch Experten und Verbraucher drängen auf konkrete Maßnahmen. „Drei Viertel der möglichen Wohnungskäufer:innen wünschen sich Schutzmechanismen gegen das Insolvenzrisiko – dieses Signal ist eindeutig“, betont Stange. „Die fehlende Insolvenzabsicherung stürzt jedes Jahr viele Erwerber:innen in den finanziellen Ruin. Diese Verbraucherschutzlücke muss endlich geschlossen werden.“
Der Bauherren-Schutzbund schlägt dafür ein Wahlmodell vor: Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5% erst bei Abnahme fällig, oder Käufer zahlen wie bisher Abschläge nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), erhalten dafür aber eine gesetzlich gesicherte Rückabwicklung im Insolvenzfall. Zusätzlich sollen Käufer analog zum Mietrecht die Möglichkeit bekommen, sich vom Vertrag zu lösen, wenn der Bauträger zahlungsunfähig wird. (bh)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können