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18. November 2025
Courtagevereinbarungen: Wo für Makler Risiken entstehen

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Courtagevereinbarungen: Wo für Makler Risiken entstehen

Courtagevereinbarungen: Wo für Makler Risiken entstehen

Courtagevereinbarungen oder -zusagen spielen in der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen eine große Rolle. Es ist nicht immer klug, wenn Makler die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf nehmen, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler.

Auf besonderen Wunsch hier noch einmal wichtige Aspekte zur Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Diese wird in der Praxis regelmäßig in Courtagevereinbarungen oder Courtagezusagen geregelt. Die Komplexität der darin getroffenen Regelungen ist in den letzten Jahren infolge gesetzlicher Entwicklungen stetig gestiegen. Viele Makler konzentrieren sich auf ihr Geschäft und nehmen die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf. Das ist nicht immer klug.

Rechtsverhältnis zum Kunden

Der Versicherungsmakler wird vom Kunden durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag damit beauftragt, für den Kunden einen passenden Versicherungsvertrag zu vermitteln, und wird als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter angesehen. Daraus erwachsen dem Makler zahlreiche Pflichten gegenüber seinen Kunden.

Rechtsverhältnis zum VU

Im Verhältnis zu Versicherungsunternehmen bestehen vertragsähnliche Beziehungen. Die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen des Maklers zu Kunden und Versicherer wird auch als Doppelrechtsverhältnis bezeichnet. Aufgrund dessen bestehen auch gegenüber dem Versicherer schuldrechtliche Informations- und Interessenwahrnehmungspflichten. Der Versicherungsmakler muss dem Versicherer alle ihm bekannten und für die Risikobeurteilung notwendigen Fakten mitteilen. Eine einseitige Parteinahme für den Kunden ist daher ausgeschlossen. Im Falle eine Pflichtenkollision gehen allerdings aufgrund der Sachwalterstellung die Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer vor.

Vereinbarungen zwischen Maklern und Versicherern

Das zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsunternehmen entstandene gesetzliche Schuldverhältnis wird in der Praxis um Courtagezusagen oder Courtagevereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler ergänzt. In diesen Regelwerken werden – einseitig oder wechselseitig – Einzelheiten der Kooperation und Courtagezahlungen geregelt.

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