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10. Dezember 2025
PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären
PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären

PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären

Privatpatienten aufgepasst: Ärzte müssen nicht immer über die Kosten einer Operation oder die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft aufklären. Das Landgericht Frankenthal bestätigt: Eigenverantwortung bei Privatversicherten steht im Vordergrund.

Die Frage, ob Ärzte ihre Patienten vor einer Operation auch über die Kosten und die mögliche Erstattung durch die Krankenkasse aufklären müssen, war kürzlich Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal. Das Urteil zeigt: Eine solche wirtschaftliche Aufklärungspflicht besteht nur unter bestimmten Bedingungen und bei Privatpatienten sogar in deutlich eingeschränkter Form.

Der Streitfall: Privatpatient lehnt Arztrechnung für Nasen-OP ab

Im konkreten Fall ging es um eine Rechnung in Höhe von etwas mehr als 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient hatte wegen Problemen beim Atmen ärztlichen Rat gesucht, worauf der behandelnde Arzt eine Operation empfahl. Über die voraussichtlichen Kosten wurde er jedoch nicht informiert. Nach dem Eingriff weigerte sich der Patient, die Rechnung zu begleichen. Seiner Ansicht nach sei die Operation medizinisch nicht notwendig gewesen und er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass er selbst für die Kostenübernahme durch seine Privatversicherung verantwortlich sei. Außerdem habe er von Praxis-Mitarbeiterinnen die Zusicherung erhalten, seine Versicherung werde die Rechnung vollständig erstatten.

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht: Grenzen bei Privatpatienten

Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten nach eingehender Beweisaufnahme zur Zahlung der Arztrechnung verurteilt – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Privatversicherung die Kosten übernimmt. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil nun. Zwar seien Ärzte gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich aufzuklären. Diese Pflicht diene jedoch in erster Linie dazu, Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen und die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Eingriffs transparent zu machen.

Rechtskräftiges Urteil: Rechnung muss bezahlt werden

Bei Privatpatienten gelte dabei ein anderer Maßstab: Sie seien in der Verantwortung, sich selbst über den Umfang ihres Versicherungsschutzes und die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Nur der Patient kenne die vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Versicherung und wisse, welche Kosten reguliert werden. Der Arzt sei hingegen auf die medizinische Behandlung spezialisiert und müsse nicht gleichzeitig die Regelungen der privaten Krankenversicherungen kennen. Dass der Patient von Praxis-Mitarbeiterinnen eine Kostenzusage erhalten habe, konnte er im Verfahren nicht beweisen. Zudem bestätigte ein Gutachten die medizinische Notwendigkeit der Operation.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig: Der Patient muss die Arztrechnung vollständig begleichen.

LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 23.07.2025 – Az. 2 S 75/25