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21. Januar 2026
PKV: So können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden
PKV: So können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden

PKV: So können Beiträge von der Steuer abgesetzt werden

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich abgesetzt werden. Darauf macht der PKV-Verband aufmerksam. Die Hauptaufgabe leistet dabei der Versicherer. Was bei der Steuererklärung zu beachten ist.

In den nächsten Monaten machen sich wieder viele Deutsche an die Steuererklärung. Privat Krankenversicherte können dabei ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Darauf macht der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) aufmerksam. Das sei für Versicherte auch gar nicht komplex: Die Hauptaufgabe leisten die Versicherungsunternehmen und Behörden, so der PKV-Verband.

PKV-Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Und zwar nicht nur für die eigenen Versicherungsbeiträge, sondern auch für die privatversicherten Familienangehörigen.

Basisleistungen vs. Mehrleistungen

Die Finanzverwaltung berücksichtigt allerdings nur die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung mit Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. PKV-typische Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen und bestimmte Zahnleistungen sind von der Steuerminderung ausgenommen. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden dagegen vollständig berücksichtigt, da der Versicherungsschutz in beiden Systemen identisch ist.

Der Versicherer ermittelt den abzugsfähigen Beitrag für die Versicherten. Dabei werden tarifliche Mehrleistungen unter Anwendung der Rechenformel aus der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) vom gezahlten Versicherungsbeitrag abgezogen. Die PKV übermittelt die Beiträge digital über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die Finanzverwaltung, die sie wiederum bei ELSTER für die Anlage Vorsorgeaufwand (Anlage VOR) bereitstellt, erklärt der PKV-Verband.

Das muss bei der Steuererklärung beachtet werden

Es gibt einige Dinge, auf die Versicherte bei der Steuererklärung achten sollten, so der PKV-Verband:

  • Eigenbeteiligungen wie Selbstbehalte müssen bei der Steuer nicht angegeben werden. Sie spielen allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob selbstgetragene Gesundheitskosten über die Basiskrankenversicherung hinaus als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzuerkennen sind.
  • Beitragsrückerstattungen verringern die absetzbaren Versicherungsbeiträge im Jahr der Auszahlung und müssen deshalb angegeben werden.
  • Sollten mit berücksichtigungsfähigen Versicherungsbeiträgen zur PKV und Pflegepflichtversicherung nicht bereits die Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sein, können auch Beiträge zu Beitragsentlastungstarifen, Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. (js)
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