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3. Februar 2026
Standortfördergesetz bringt Schub für Immobilienfonds
Standortfördergesetz bringt Schub für Immobilienfonds

Standortfördergesetz bringt Schub für Immobilienfonds

Der Bundesrat hat das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass offene Immobilienfonds bis zu 15% ihres Wertes in erneuerbare Energien investieren können. Commerz Real und auch der ZIA-Verband begrüßen die Maßnahme.

Der Bundesrat hat Ende Januar den Gesetzentwurf zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) verabschiedet. Durch gezielte aufsichts- und steuerrechtliche Änderungen sollen die Möglichkeiten für Fonds und REITs, privates Kapital für Investitionen in Erneuerbare Energien, Infrastruktur und Klimaschutz fließen zu lassen, ausgebaut werden. Der r Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt diesen Schritt. Bislang hätten Hemmnisse im Aufsichts- und Steuerrecht verhindert, dass Immobilien- und Infrastrukturfonds wie auch REITs in großem Umfang in Photovoltaikanlagen auf Immobiliendächern und auf Freiflächen investieren konnten.

„Wir freuen uns, dass das Gesetz nach mehreren Anläufen endlich die finale Hürde genommen hat. Die neuen Rahmenbedingungen können zu einem Investitionsschub bei Erneuerbaren Energien führen und einen zentralen Beitrag bei der Energiewende und der Transformation unserer Wirtschaft leisten”, unterstreicht ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.

Commerz Real sieht „Push“ für Immobilienfonds

Die Commerz Real, Sachwerte-Tochter der Commerzbank, bezeichnet den Gesetzentwrf als wichtigen Schritt zur Energiewende in Deutschland und Meilenstein zur Weiterentwicklung der Anlageklasse offene Immobilienfonds.

Laut geplantem Gesetz sollen offene Immobilienfonds künftig bis zu 15% ihres Wertes in Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Transport oder Speicherung von Strom bzw. Wärme aus erneuerbaren Energien investieren dürfen. Dies soll auch dann gelten, wenn kein unmittelbarer, baulicher Zusammenhang zu einem Gebäude gegeben ist. Laut Commerz Real soll auch der Betrieb von sogenannten Aufdach-Anlagen oder Ladeinfrastruktur zulässig sein, was bisher nicht möglich war.

„Mit der Verkündung des Gesetzes werden wir unser jahrelanges Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien nutzen, um die neuen Möglichkeiten für uns so rasch wie möglich auszuschöpfen“, erklärt Mario Schüttauf, Fondsmanager des offenen Immobilienfonds Hausinvest der Commerz Real. Mittel- bis langfristig sei es Ziel, die Immobilien im Portfolio selbst mit Strom zu versorgen, so Schüttauf. Dieser könne Mietern dann zu günstigen Konditionen angeboten werden, was wiederum die Attraktivität der Immobilien für potenzielle Nutzer erhöhen werde und sich positiv auf die Bewertung auswirken könne. „Und davon profitieren dann letztlich unsere Anleger“, betont Schüttauf.

Ursprünglich waren die gesetzlichen Neuerungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz II der vorherigen Regierung enthalten. Nach dem Ampel-Aus hat die neue Bundesregierung den Regelungsvorschlag mit dem Standortfördergesetz wieder aufgegriffen. (tik)

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