AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
5. Februar 2026
Kfz-Versicherung: Tesla-Kamera klärt Unfall auf
Kfz-Versicherung: Tesla-Kamera klärt Unfall auf

Kfz-Versicherung: Tesla-Kamera klärt Unfall auf

Crash in der Parkbucht: Ein vorbeifahrender Opel stößt gegen die offene Tür eines Teslas. Der Schaden beträgt über 8.000 Euro. Wer zahlt? Die Kamera im Tesla liefert die Beweise zum Unfallhergang und offenbart, welcher Versicherer zahlen muss. Datenschutz hin oder her.

Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls ist für die Klärung der Schuldfrage und damit für die Haftung der Beteiligten von zentraler Bedeutung. Neben Zeugenaussagen, Unfallskizzen und Gutachten gewinnen inzwischen auch digitale Beweismittel an Bedeutung. Besonders moderne Fahrzeuge sind häufig mit Rundum-Kameras ausgestattet, die den Straßenverkehr aus verschiedenen Perspektiven aufzeichnen. Solche Aufnahmen können im Falle eines Unfalls wichtige Hinweise liefern und den Hergang objektiv dokumentieren, stellen aber zugleich datenschutzrechtlich heikle Informationen dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Aufnahmen aus Fahrzeugkameras vor Gericht verwertet werden dürfen.

Tesla-Tür beschädigt – Kamera zeichnet Unfallvorgang auf

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal hat sich mit dieser Fragestellung in einem aktuellen Urteil befasst. Im konkreten Fall parkte ein Tesla-Fahrer in einer Parkbucht am Straßenrand und stieg aus, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. Dabei öffnete er die hintere Tür auf der Fahrerseite. Ein vorbeifahrender Opel stieß gegen die geöffnete Tür des Teslas, wodurch ein Gesamtschaden von über 8.000 Euro entstand. Der Opelfahrer gab an, die Tür sei plötzlich aufgesprungen, sodass er den Unfall nicht habe vermeiden können.

Versicherer des Opel-Fahrers muss 70% des Schadens tragen

Der Tesla-Fahrer konnte jedoch auf eine im Fahrzeug verbaute Kamera verweisen, die den gesamten Unfallhergang aufzeichnete. Die Richterin sah sich die Videoaufnahme an und bewertete sie als entscheidendes Beweismittel. Das Gericht entschied, dass der Opel-Fahrer und dessen Versicherung 70% des Schadens tragen müssen. Aus der Aufnahme ging klar hervor, dass die geöffnete Tür für den Opel-Fahrer erkennbar war und der Unfall durch rechtzeitiges Ausweichen hätte verhindert werden können.

Datenschutz bedeutet nicht Verwertungsverbot

Datenschutzrechtliche Bedenken standen der Verwertung der Aufnahme nicht entgegen. Nach Ansicht des Gerichts führt ein möglicher Verstoß gegen das Datenschutzrecht nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot. Entscheidend sei eine Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Geschädigten und dem Datenschutz des gefilmten Unfallgegners. Im vorliegenden Fall überwog das Interesse des Tesla-Fahrers an der Beweisführung, zumal die Kamera nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentierte. Den Tesla-Fahrer traf jedoch eine Teilschuld: Er musste 30% des Schadens selbst tragen, da die Tür über längere Zeit weit geöffnet stand.

Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. (bh)

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 07.07.2025 – Az. 5 O 4/25