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Steuern & Recht
23. Februar 2026
FWU-Pleite: So vermeiden Riester-Kunden steuerliche Nachteile
FWU-Pleite: So vermeiden Riester -Kunden steuerliche Nachteile

FWU-Pleite: So vermeiden Riester-Kunden steuerliche Nachteile

Nach der Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. stehen betroffene Riester- und Basisrentenkunden vor steuerlichen Herausforderungen. Wer Auszahlungen aus angemeldeten Forderungen erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen Nachteile vermeiden, muss dafür jedoch selbst aktiv werden.

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die gerichtliche Liquidation und Auflösung des luxemburgischen Versicherers FWU Life Insurance Lux S.A. (FWU) bekannt gegeben. Von der Insolvenz sind auch zahlreiche Kunden in Deutschland betroffen. In einem aufwendigen Verfahren konnte zumindest die Kommunikation wiederhergestellt und vom Insolvenzverwalter informiert werden, wo und wie Forderungen anzumelden sind.

Erhalten Riester- oder Basisrentenkunden nach ihrer Forderungsanmeldung Auszahlungen, können daraus jedoch steuerliche Nachteile entstehen. Der GDV stellt hierzu Informationen bereit, wie sich diese vermeiden lassen. Allerdings müssen Betroffene selbst aktiv werden.

Das sind die Folgen für Riester- und Basisrentenverträge

Für Kunden mit einem Riester-Vertrag ergibt sich demnach bei einer Auszahlung des Insolvenzverwalters, dass grundsätzlich sowohl die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen als auch gegebenenfalls ergänzende Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) zurückzuzahlen sind. Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber eine sogenannte schädliche Verwendung annimmt (§ 93 EStG). Für Kunden mit einem Basisrentenvertrag gilt, dass sie ihre erhaltenen Zahlungen zu versteuern haben (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).

Auszahlung komplett in Vertrag anderer Anbieter einzahlen

Negative steuerliche Folgen können vermieden werden, wenn betroffene Riester- und Basisrenten-Kunden die erhaltene Auszahlung innerhalb eines Jahres vollständig bei einem Anbieter entsprechender Verträge wieder einzahlen. Für die Wiederanlage der ausgezahlten Summe ist jedoch keine erneute steuerliche Förderung möglich, insbesondere kein weiterer Sonderausgabenabzug. Für darüber hinausgehende eigene Beiträge kann die steuerliche Förderung hingegen wieder in Anspruch genommen werden.

Alle Anbieter möglich, aber wenige mit speziellen Angeboten

Für die Einzahlung der insolvenzbedingten Auszahlungen kommen grundsätzlich alle Anbieter von Riester- bzw. Basisrentenverträgen in Betracht. Der GDV weist jedoch darauf hin, dass die Aufnahme von Riester- oder Basisrentenkunden in diesem besonderen Fall für die Anbieter mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass einzelne Anbieter die Aufnahme von FWU-geschädigten Kunden ablehnen.

Unabhängig davon stellen mehrere Versicherer spezielle Angebote für diesen Insolvenzfall bereit. Ehemalige Kunden der FWU können sich dort über den Abschluss eines neuen Riester- oder Basisrentenvertrages sowie über die Einzahlung bereits erhaltener oder künftig vom Insolvenzverwalter ausgezahlter Beträge informieren. Der GDV nennt hierbei für Riester-Renten die Allianz Leben sowie für Basisrenten die Bayerische Lebensversicherung und Zurich Deutscher Herold. (bh)