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25. Februar 2026
BVK kritisiert Beratungsabbau, Kostendeckel und Zillmer-Verbot
BVK kritisiert Beratungsabbau, Kostendeckel und Zillmer-Verbot

BVK kritisiert Beratungsabbau, Kostendeckel und Zillmer-Verbot

Am Donnerstag, 26.02.2026, wird erstmals der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge im deutschen Bundestag verlesen. Der BVK ist nicht mit allen Punkten darin zufrieden. Gerade das Zillmer-Verbot, der Kostendeckel und die Frage nach der verpflichtenden Beratung sorgen für Bedenken.

Die Reform der privaten Altersvorsorge – schon länger eine Baustelle in der Bundesregierung. Aber kurz vor Weihnachten 2025 wurde die Reform in weiterführende Wege geleitet, als das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen hatte, zur weiteren Behandlung im Bundestag. Am Donnerstag, den 26.02.2026, ist es soweit: Der Entwurf wird erstmalig im deutschen Bundestag verlesen.

Vorab hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Einschätzung zum Gesetzentwurf veröffentlicht – und darin das politische Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken und zukunftsfest zu gestalten, begrüßt, aber auch klares Missfallen an einigen Punkten geäußert.

Starke Kritik an der Aussetzung der Beratungspflicht

Besonders kritisch sieht der Vermittlerverband die Einführung standardisierter Altersvorsorgeprodukte, wenn sie ohne verpflichtende Beratung auskommen sollen. Im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 6, 61) ist explizit eine Beratung verpflichtend vorgesehen. Dies müsse für Altersvorsorgeprodukte gelten, auch wenn sie nicht versicherungsbasiert sind, so der BVK. Denn: Altersvorsorge sei ein komplexes, langfristiges und für Verbraucher existenziell wichtiges Thema und ohne fachkundige Begleitung bestehe die Gefahr, dass Verbraucher unpassende Produkte wählen oder zentrale Entscheidungen auf unzureichender Informationsbasis treffen. Eine qualifizierte Beratung sei essenziell und kein Kostenfaktor, der gestrichen werden kann, sondern ein entscheidender Beitrag zum Verbraucherschutz. Vertrieb ohne Beratung sei laut BVK kontraproduktiv.

Der BVK hatte die Aussetzung der Beratungspflicht bereits Anfang Februar kritisiert, als der GDV in seiner Jahresmedienkonferenz diese befürwortet hatte.

Keine Sympathie für den Kostendeckel

Kritik übt der Verband auch am vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von 1,5% für die Abschlusskosten. Dies greife tief in die Produktgestaltung ein und ignoriere die betriebswirtschaftlichen Realitäten der Branche. Ein starres Kostenlimit setze zudem Fehlanreize, führe zu eingeschränkter Produktvielfalt und mindere die Innovationsfähigkeit der Anbieter. „Vor allem aber gefährdet es langfristig die Beratungsqualität“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz, „da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können.“ Die geplante Regelung verkenne auch den hohen Beratungsaufwand, der mit einer individuellen und lebensbegleitenden Vorsorgeberatung verbunden sei.

Zillmer-Verfahren wackelt

Außerdem moniert der BVK, dass die Verlängerung der Verteilung der Kosten über die Laufzeit die betriebswirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittlerbetriebe für die Altersvorsorgeberatung infrage stelle. Denn nichts anderes bedeute letztlich die vorgesehene Streckung der Zillmerung.

Der Verband appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten, die Reform in der parlamentarischen Beratung grundlegend zu überarbeiten. Eine nachhaltige Stärkung der privaten Altersvorsorge gelinge nur mit realistischen Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähigen Produkten und einer qualifizierten Beratung. (mki)