AssCompact suche
Home
Assekuranz
2. März 2026
Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

1 / 2

Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

Die weitere Eskalation im Krieg im Iran sorgt derzeit auch für Störungen im internationalen Reiseverkehr – somit sind auch Verbraucher hierzulande betroffen, insbesondere bei Fragen rund um Reiseversicherungen. Diese sollte man jetzt prüfen, wie der GDV meldet.

Angesichts des Kriegs im Iran und der daraus resultierenden Störungen im internationalen Reiseverkehr rät der GDV Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor jeder Reise ihre Versicherungsdeckung sorgfältig zu prüfen.

Durch die am Wochenende begonnene militärische Auseinandersetzung im Nahen Osten sind derzeit zahlreiche Flugverbindungen unterbrochen, Flughäfen geschlossen und tausende Reisende in der Golfregion gestrandet, darunter nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands allein 30.000 deutsche Touristen. Auch die internationale Reederei- und Schifffahrt ist direkt betroffen.

Rücktrittsversicherung zahlt bei klar definierten persönlichen Gründen

„Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet – etwa bei unerwarteter schwerer Erkrankung, einem Unfall oder anderen persönlichen Notfällen“, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Nicht versichert ist dagegen ein Rücktritt allein wegen einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel.“

Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall. Pauschalreisende können eine Reise in der Regel kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen, so der GDV. Dabei kommt es auch auf den Zeitpunkt der Reisebuchung an und ob diese neuen Umstände bekannt sind.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist laut GDV dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro oder seinen Reiseveranstalter kontaktieren.

Reise- und Sicherheitshinweise ernst nehmen

Asmussen weist außerdem darauf hin, Reise- und Sicherheitshinweise ernst zu nehmen und bei bestehenden Buchungen möglichst frühzeitig Kontakt mit Versicherer oder Vermittler aufzunehmen. „Versicherungen können finanzielle Folgen von unvorhergesehenen Ereignissen abfedern, aber sie ersetzen nicht die Reiseberatung oder Sicherheitsbewertungen.“

Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rücksprache bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. (mki)

Seite 1 Wegen Iran-Krieg: Versicherer raten, Reiseversicherung zu prüfen

Seite 2 Wichtige Fragen