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18. Mai 2026
Immobilienverträge sollen digitaler werden
Immobilienverträge sollen digitaler werden

Immobilienverträge sollen digitaler werden

Die Kommunikation rund um die Beurkundung von Immobilienverträgen soll künftig schneller, einfach und digitaler ablaufen. Hierzu hat der Bundestag vor Kurzem einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Die Bundesregierung will die Digitalisierung bei Verträgen im Immobilienbereich weiter vorantreiben. Hierfür wurde im November 2025 ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen auf den Weg gebracht. Es umfasst auch gerichtliche Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und steuerliche Anzeigen der Notare. Laut Angabe der Regierung werden hierzulande jährlich über eine Millionen Kaufverträge über Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Für den Vollzug eines solch notariell beurkundeten Immobilienvertrags braucht es einen Austausch von Informationen zwischen Notaren, Gerichten und verschiedenen Verwaltungsstellen. Dies soll in Zukunft digitaler und effizienter erfolgen.

Im Bundestag wurde vor Kurzem der Gesetzentwurf der Regierung beschlossen. Er sieht eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten in diesen Bereichen auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Damit sollen Medienbrüche verhindert und der Vollzug von Immobilientransaktionen beschleunigt und vereinfacht werden. Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf auch den Zeit- und Sachaufwand sowie die Bürokratiekosten verringern. Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sollen unmittelbar von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und der zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch profitieren, wie es in einem Schreiben der Bundesregierung dazu heißt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung wurde im parlamentarischen Verfahren mit Änderungen insbesondere mit Blick auf den elektronischen Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung vorgenommen. (tik)

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