Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat die PKV-Sterbetafel 2027 veröffentlicht. Die Sterbetafel hat der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wie in den Vorjahren anhand von aktualisierten Berechnungen erstellt. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten gibt es kaum Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel PKV-2027 unterscheiden sich nur marginal von den bisher gültigen Werten der Sterbetafel PKV-2026.
Die Sterbetafeln verwenden die allgemein gültige aktuarielle Denomination. Demnach entspricht qx bzw. qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bzw. eine Frau im nächsten Lebensjahr stirbt. Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176).
Die Bafin erwartet, dass die PKV-Anbieter die neue Sterbetafel PKV–2027 berücksichtigen, wenn sie ab dem 01.01.2027 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen. Die bei der Auswahl der angesetzten Sterbetafel zugrunde gelegten Erwägungen seien in den jeweiligen technischen Berechnungsgrundlagen in angemessener Weise zu dokumentieren, wie die Finanzaufsicht dazu mitteilt.
Die Sterbetafel steht auf der Bafin-Website zum Download bereit. (tik)
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