AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
7. Juli 2026
Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 auf 5%
Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 auf 5%

Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 auf 5%

Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung steigt im kommenden Jahr leicht auf 5,0%. Nach der Senkung 2026 auf 4,9 Prozent bewegt er sich damit weiter auf stabilem Niveau.

Im kommenden Jahr wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0% betragen. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Nach der leichten Absenkung auf 4,9% im Jahr 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

„Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick“, erklärt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert. Sie tragen – analog zu abhängig Beschäftigten – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die verbleibende Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20% sowie durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%).

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind sämtliche Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlt werden. (bh)