Die Erbschaft- und Schenkungssteuer hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht: Die Finanzverwaltungen setzten insgesamt 21,4 Mrd. Euro fest. Das sind 60,8% mehr als im Vorjahr. Treiber des starken Anstiegs waren vor allem große Vermögensübertragungen ab 20 Mio. Euro. Hier stieg die festgesetzte Steuer um 146,8%. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Vermögensübergänge innerhalb der geltenden Freibeträge sind dabei in der Statistik nicht enthalten.
Bei den einzelnen Steuerarten wurden folgende Zahlen erreicht: Die festgesetzte Erbschaftsteuer stieg um 57,1% auf 13,3 Mrd. Euro. Die Schenkungssteuer legte sogar um 67,3% auf 8,1 Mrd. Euro zu und hat sich damit gegenüber 2023 nahezu verdoppelt.
Berücksichtigtes Vermögen erreicht neuen Höchstwert
Die höheren Steuerfestsetzungen spiegeln auch das gestiegene Volumen der Vermögensübertragungen wider: 2025 wurden durch Erbschaften und Schenkungen Vermögenswerte von insgesamt 141,1 Mrd. Euro übertragen – 23,1% mehr als im Vorjahr.
Besonders stark legten die übertragenen Anteile an Kapitalgesellschaften zu. Sie stiegen um 128,9% auf 16,8 Mrd. Euro. Auch Betriebsvermögen (+19,0% auf 25,6 Mrd. Euro), Grundvermögen (+11,2% auf 51,6 Mrd. Euro) und sonstiges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere (+19,7% auf 45,3 Mrd. Euro) nahmen deutlich zu. Das steuerlich berücksichtigte Vermögen erreichte nach Abzug und Hinzurechnung weiterer Positionen mit 150,5 Mrd. Euro ebenfalls einen neuen Höchstwert.
Die einzelnen Formen der Vermögensübertragung teilen sich wie folgt auf: Das steuerlich berücksichtigte Vermögen aus Erbschaften und Vermächtnissen legte 2025 um 36,2% auf 87,3 Mrd. Euro zu. Bei Schenkungen stieg das übertragene Vermögen um 28,7% auf 63,2 Mrd. Euro. Damit nahmen beide Bereiche deutlich zu, wobei Erbschaften stärker zulegten. (bh)
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