Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gehören für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler zum regulatorischen Pflichtprogramm. Um die Umsetzung im Vermittlerbetrieb zu erleichtern, haben der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der VOTUM Verband ihre gemeinsamen Arbeitshilfen aktualisiert.
Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtetenanalyse. Eine strukturierte Checkliste soll Vermittlern dabei helfen festzustellen und zu dokumentieren, ob ihr Unternehmen überhaupt unter das GwG fällt. Dabei werden relevante Versicherungs- und Finanzanlageprodukte sowie Ausnahmen genauer abgegrenzt.
Kundenidentifizierung und wirtschaftlich Berechtigte
Überarbeitet wurden auch die Hinweise zur Kundenidentifizierung. Die neue Fassung unterscheidet klarer zwischen der Erhebung von Kundendaten und der Überprüfung der Identität. Zudem enthält sie konkretere Hinweise zur Identifizierung im Fernabsatz sowie zum Umgang mit Ausweisdokumenten und deren Dokumentation.
Ausgebaut wurden darüber hinaus die Hilfen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse sollen differenzierter erfasst werden können. Die Muster ermöglichen zudem, die bei der Ermittlung genutzten Informationsquellen zu dokumentieren.
Mehr Unterstützung bei der Risikobewertung
Auch die Risikoanalyse wurde erweitert. Neue Risikofaktoren und Warnsignale sollen bei der Bewertung einzelner Geschäftsbeziehungen unterstützen. Ergänzt wurden außerdem Hinweise zur Prüfung der Mittelherkunft, zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zur laufenden Überwachung.
Für die betriebliche Umsetzung wurden unter anderem die interne Arbeitsanweisung sowie die Hilfen zur Unterrichtung und Zuverlässigkeitsprüfung von Beschäftigten überarbeitet. Auch der Prüfbericht für Untervermittler und die Muster für vollständige und vereinfachte Risikoanalysen wurden angepasst.
„Geldwäscheprävention gehört vermutlich bei den wenigsten Vermittlern zu den Lieblingsthemen. Aber sie muss sein“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Anforderungen seien deshalb mit konkreten Prüfschritten, Checklisten und Mustern speziell für Vermittler aufbereitet worden.
Neue EU-Regeln bereits im Blick
Die nächste regulatorische Änderung zeichnet sich bereits ab: Die neue EU-Geldwäscheverordnung soll grundsätzlich ab dem 10.07.2027 gelten. Die aktuelle Fassung der Arbeitshilfen enthält deshalb bereits einen Ausblick auf das kommende europäische Regelwerk. „Auch die nächste Runde aus Brüssel haben wir im Blick“, sagt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands. Die Auswirkungen der weiteren Konkretisierungen auf Vermittler sollen beobachtet und die Arbeitshilfen entsprechend aktualisiert werden.
Die Arbeitshilfen wurden gemeinsam mit dem Geldwäsche-Experten Andreas Sutter sowie den Rechtsanwälten Martin Klein und Norman Wirth entwickelt. Die überarbeiteten Arbeitshilfen stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung. (bh)
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