Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist regelmäßig Gegenstand öffentlicher Debatten. Auch in den vergangenen Wochen stand sie wieder im Fokus. Während der GKV-Schätzerkreis kürzlich mitteilte, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2027 bei 2,9 % bleiben soll, müssen sich viele Privatversicherte auf deutliche Anpassungen einstellen. Nach aktuellem Wissensstand werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) für rund die Hälfte der Versicherten voraussichtlich im Schnitt um 13,4 % steigen. Für Beamte fällt der durchschnittliche Anstieg mit 11,4 % geringer aus als für die übrigen PKV-Versicherten, bei denen er 15,3 % betragen soll.
Beitragsentwicklung nähert sich langfristig an
Auf den ersten Blick bleiben GKV-Versicherte von größeren Beitragssprüngen verschont, während PKV-Versicherte mit deutlichen Anpassungen rechnen müssen. Eine Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt jedoch, dass sich die Beitragsentwicklung beider Systeme bei langfristiger Betrachtung angenähert hat.
Für die Analyse haben die Studienautoren die voraussichtliche Prämien- beziehungsweise Beitragsentwicklung für 2026 und 2027 untersucht und in zwei Vergleichszeiträume von zehn beziehungsweise 20 Jahren eingeordnet.
Besonders deutlich fällt die Annäherung im Zehnjahresvergleich aus: Zwischen 2017 und 2027 steigen die Prämieneinnahmen je PKV-Vollversicherten voraussichtlich um insgesamt 63,7 %. In der GKV nehmen die Beitragseinnahmen je Versicherten im selben Zeitraum um 66,9 % zu. Das entspricht durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 5,1 % in der PKV und 5,3 % in der GKV.
Über einen Zeitraum von 20 Jahren fällt der Unterschied größer aus. Von 2007 bis 2027 erhöhen sich die Prämieneinnahmen je PKV-Vollversicherten um 106,4 %, während die Beitragseinnahmen je GKV-Versicherten um 132,1 % steigen. Die durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten liegen damit bei 3,7 % (PKV) beziehungsweise 4,3 % (GKV).
Systeme nur eingeschränkt vergleichbar
Die Autoren weisen darauf hin, dass sich die Leistungs- und Finanzierungsstrukturen beider Systeme erheblich unterscheiden und deshalb nicht unmittelbar vergleichbar sind. Die Kennzahlen seien daher als Vergleichsgrößen zu verstehen, die einzelne Aspekte der Beitragsentwicklung sichtbar machten, aber nicht sämtliche Systemunterschiede abbildeten.
Dass Beitragsanpassungen in der PKV häufig sprunghaft ausfallen, liegt auch an den gesetzlichen Vorgaben. Versicherer dürfen ihre Prämien nicht beliebig anpassen. Erst wenn bestimmte auslösende Faktoren festgelegte Schwellenwerte überschreiten, kann eine Neukalkulation erfolgen. Dadurch können sich Kostensteigerungen über mehrere Jahre aufstauen und anschließend in einer größeren Anpassung niederschlagen.
In der GKV erfolgt die Mehrbelastung dagegen häufig weniger auffällig. Neben steigenden Zusatzbeiträgen spielen höhere beitragspflichtige Einkommen und die regelmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rolle.
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