Vor wenigen Tagen hat die DWS Grundbesitz GmbH mitgeteilt, dass sie beim offenen Immobilienfonds grundbesitz europa die Auszahlungen vorübergehend begrenzen muss: Die anteilige Rücknahmebeschränkung wurde mit Wirkung zum 27.10.2026 aktiviert. Während dieser Maßnahme werden die fälligen Rücknahmeaufträge lediglich anteilig zu 10% ausgeführt. Die Gesellschaft überprüfe die Höhe dieser Auszahlungsquote fortlaufend und könne sie entsprechend ihrer Fonds- und Liquiditätsplanung anpassen, wie das Unternehmen mitteilt.
Die Rücknahmebeschränkung gilt auch für bereits eingereichte Aufträge, die während der Dauer der Rücknahmebeschränkung zur Auszahlung fällig werden. Der nicht ausgeführte Teil eines Rücknahmeauftrags verfällt. Im Depot verbleibenden Anteile werden nicht automatisch später ausgezahlt, wie es von der DWS weiter heißt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist die Rücknahmebeschränkung auf maximal zwölf Monate begrenzt, kann jedoch bezüglich der Auszahlungsquote angepasst oder vorzeitig insgesamt deaktiviert werden.
„Uns ist bewusst, dass die Entscheidung zur Aktivierung der Rücknahmebeschränkung persönliche Belastungen für Anleger mit sich bringen kann. Wir bedauern dies. Gleichzeitig sind wir überzeugt, damit im unbedingten Anlegerinteresse zu handeln: Zeitlich begrenzte Rücknahmebeschränkungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der Fonds im Rahmen geordneter Verkaufsprozesse Liquidität generieren und in Zukunft wieder angemessene Renditen erzielen könnte – sowohl für die Anleger, die investiert bleiben wollen, als auch für die Anleger, die ihre Anteile zurückgeben möchten“ erklärt Christian Bäcker, Geschäftsführer der DWS Grundbesitz GmbH. Das Portfoliomanagement werde weiterhin Immobilienverkäufe durchführen um die Liquiditätsquote des Fonds zu steigern, die Rückführung von Krediten zu ermöglichen und die Auszahlungsquote zu erhöhen, so Bäcker weiter. (tik)
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