ROLAND Rechtsschutz hat zum 01.05.2016 den Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen neu aufgelegt, um nun neben den mittelständischen und Großunternehmen auch die kleinen Unternehmen ansprechen zu können.
Zu den Neuerungen des überarbeiteten Universal-Straf-Rechtsschutzes für Unternehmen zählt beispielsweise die Einführung der Innovations- und Besitzstandsklausel, mit der Kunden immer auf dem neuesten Stand bleiben: Wenn nach Vertragsabschluss die Bedingungen für Neukunden ohne Mehrbeitrag und ohne nachteilige Veränderungen optimiert werden, gelten diese Leistungsverbesserungen automatisch auch für diesen Vertrag.
Darüber hinaus sind sozial- und verwaltungsrechtliche Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) nun mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Verstoß nicht vorsätzlich begangen wurde. Ein Beispiel dazu: Entzieht das Gewerbeaufsichtsamt einem Unternehmer den Gewerbeschein, weil er gegen das MiLoG verstoßen haben soll, kann er sich mit der Unterstützung von ROLAND ohne eigenes Kostenrisiko zur Wehr setzen. Ein Fachanwalt führt für den Kunden die Besprechungen mit der Verwaltungsbehörde und erreicht, dass die Gewerbeerlaubnis unter Auflagen wieder erteilt wird.
Inklusive Erstberatung zu Preis- und Ausschreibungsabsprachen bei Vergabeverfahren
Außerdem trägt ROLAND künftig die Kosten bis 2.500 Euro für eine anwaltliche Beratung, wenn der Kunde im Zuge eines Vergabeverfahrens Fragen zu verbotenen Preis- und Ausschreibungsabsprachen hat. Mit diesem Service lassen sich Rechtsverstöße schon im Voraus vermeiden – denn Kunden können ihn unabhängig vom Rechtsschutzfall einmal alle fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenfalls unabhängig von einem Rechtsschutzfall bietet ROLAND weiterhin eine exklusive Compliance-Schulung an, die von ausgesuchten externen Experten geleitet wird und die innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden kann. Zudem ist das ROLAND U-Haft-Package mit im Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen enthalten. (ad)
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