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21. Januar 2013
Spezialfondsinvestoren fürchten überhöhte Eigenkapital-Unterlegung

Spezialfondsinvestoren fürchten überhöhte Eigenkapital-Unterlegung

Die institutionellen Anleger der Spezialfonds streben bei Immobilien und Aktien gegenüber der aktuellen Aufteilung der Assets eine Verdopplung an. Ihre Investitionen in alternative Investments, wie beispielsweise Infrastrukturinvestitionen, würden sie auf das Zweieinhalbfache ausbauen. Staatsanleihen und Pfandbriefe hingegen fielen bei der Assetallokation deutlich zurück. Dies zeigt eine Umfrage von Kommalpha im Auftrag des BVI.

Derzeit haben institutionelle Anleger 61% ihres Spezialfondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere investiert, streben aber eine Quote von lediglich 41% an. Hierbei verlören insbesondere Staatsanleihen und Pfandbriefe an Bedeutung. Ihr Anteil würde auf die Hälfte des heutigen Bestandes abschmelzen. Den Anteil von Unternehmensanleihen hingegen würden die Institutionellen von 15% auf 19% ihres Spezialfondsvermögens ausbauen. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Mit den Renditen von Anleihen der Industriestaaten lassen sich die von institutionellen Investoren geforderten Renditen nicht mehr erzielen. Viele Investoren wollen deshalb renditestärkere Anlagen höher gewichten. Die bevorstehende Solvency II-Regulierung mit entsprechend hohen Unterlegungspflichten durch Eigenkapital hält sie offenbar davon ab.“

Mehr Immobilien, alternative Investments und Aktien

Die Aktienquote in den Spezialfonds würden die Institutionellen bei einer Lockerung der diskutierten Vorschriften von 12 auf 24% verdoppeln und die Immobilienquote von 6 auf 14% erhöhen. Zudem würden die Institutionellen statt 6 künftig 15% des Spezialfondsvermögens in alternative Investments anlegen. Bei der Betrachtung einzelner Anlegergruppen zeigen sich markantere Diskrepanzen zwischen den aktuellen Investitionen und der angestrebten Allokation.

Moderatere Eigenkapitalunterlegung erforderlich

Angesichts des Niedrigzinsumfeldes unterstützt der BVI die Wünsche nach veränderten regulatorischen Vorgaben. Richter: „Damit die für die Altersvorsorge bestimmten Mittel inflationsgeschützt und rentierlicher investiert werden können, sollten institutionelle Investoren insbesondere Immobilien und Infrastrukturinvestitionen bei ihren Kapitalanlagen höher gewichten können, ohne zu hohe Anforderungen durch die Eigenkapitalunterlegung berücksichtigen zu müssen.“