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30. März 2017
GEV bringt neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
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GEV bringt neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Mit den Produktvarianten Pro Domo Kompakt und Hausverwalterkonzept (HVK) bringt die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) Anfang April eine Absicherung auf den Markt, die unter anderem die Mitversicherung des Bauherrenrisikos und den Einschluss der Haftung als Bauleiter umfasst.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) geht zum 01.04.2017 mit einer neuen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an den Start: Die Produktvarianten heißen Pro Domo Kompakt und Hausverwalterkonzept (HVK) und bieten Deckungssummen bis zu 50 Mio. Euro. Im Premium-Tarif Pro Domo HVK ist die Haftung als Bauleiter und Planer für Baumaßnahmen bis 50.000 Euro in den Versicherungsschutz eingebunden. Außerdem wurden für beide Tarifvarianten die Versicherungssummen für die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung angehoben.

Forderungsausfälle für Mietsachschäden abgesichert

Sogenannte „Forderungsausfälle für Mietsachschäden“ werden meist durch Mietnomaden verursacht, entstehen aber auch durch eine unsachgemäße Nutzung der Wohnung. Übersteigen die Schäden die zur Verfügung stehende Kaution, kann oder will der Mieter den Schaden nicht übernehmen, bietet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GEV Versicherungsschutz. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden ist und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig.

Mitversichert ist bei der GEV auch die Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage sowie der Einspeisung von Strom bis zu 15 bzw. 25 kWp. Neu sind auch der Einschluss des Gewässerschadenrisikos für Keller-Öltanks, die Einbeziehung künftiger Leistungsverbesserungen oder durch den Ausfall des Hausmeisters verursachte Mehrkosten. Wird für die Betreuung des Gebäudes jemand Drittes beauftragt, so ist diese Person ebenfalls mitversichert. Für Wohneigentümer-Gemeinschaften ist die persönliche Haftpflicht des Verwalters oder Eigentümers bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft eingeschlossen.