Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester
Die Erleichterungen beim Wohn-Riester sind auf das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zurückzuführen. Das im Wohn-Riester-Vertrag angesparte Kapital kann nunmehr samt den staatlichen Zulagen jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen.
Sonderausgabenabzug bei Rürup-Renten
Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro
Neue Weiterbildungsordnung für Aktuare
Wie die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) mitteilt, hat auch sie ein neues Weiterbildungskonzept für die in ihrer berufsständischen Vertretung organisierten Versicherungs- und Finanzmathematiker erarbeitet. Zum neuen Konzept gehört die satzungsgemäße Pflicht zur Dokumentation der individuellen Weiterbildung sowie eine entsprechende Weiterbildungsordnung. Die neue Weiterbildungsordnung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft.
Zollverwaltung übernimmt Kraftfahrzeugsteuer
Die Zollverwaltung wird ab dem 30.06.2014 für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein. Ansprechpartner zur Kraftfahrzeugsteuer sind dabei künftig die Hauptzollämter. Bisher wurde die Steuer von den Ländern erhoben und verwaltet. „Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen“ teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Daten würden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Übrigens gilt für alle ab 2014 erstmals zugelassenen Fahrzeuge eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer.
Neue Gesetze im Versandhandel
Ab Juni ist es Online-Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Versandkosten für die Retoure dem Verbraucher anzulasten. Die Widerrufsfrist wird europaweit auf 14 Tage vereinheitlicht. Ebenfalls soll es eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung für ganz Europa geben.
Siehe auch Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1)
Text: Umar Choudhry
Morgen folgt, was sich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz oder beim Punktesystem für Verkehrssünder ändert.
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