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6. Juli 2017
Pensionsberater Longial stellt eigenen Pensionsplan vor

Pensionsberater Longial stellt eigenen Pensionsplan vor

Für Unternehmen mit Pensionszusagen ergeben sich bei steigenden Pensionsrückstellungen und sinkendem Rechnungszins bilanzielle Mehrbelastungen. Firmen, die ihre Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds auslagern wollen, bietet die Longial einen eigenen Pensionsplan innerhalb eines Pensionsfonds, der alle Verpflichtungen übernimmt.

In der anhaltenden Niedrigzinsphase stehen Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen vor speziellen Herausforderungen. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, erläutert: „Die Pensionsrückstellungen steigen unaufhörlich. Jahr für Jahr wird das Geschäftsergebnis über Gebühr durch den sinkenden Rechnungszins bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen belastet, ohne dass sich an der eigentlichen Versorgungszusage etwas ändert. Und die Mehrbelastungen können noch nicht mal steuerlich berücksichtigt werden.“ Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen zum Beispiel auf einen Pensionsfonds stellt eine liquiditätsschonende Möglichkeit dar. Die Longial hat nun einen eigenen Pensionsplan innerhalb eines Pensionsfonds entwickelt, der alle Pensionsverpflichtungen einer Firma übernimmt. Dazu zählen die laufenden Leistungen oder Anwartschaften, lebenslange Renten- oder einmalige Kapitalleistungen sowie Alters- oder vorzeitige Versorgungsleistungen.

Longial übernimmt konzeptionelle Beratung

Bei der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen begleitet die Longial die Unternehmen und berät sie konzeptionell. Der Düsseldorfer Pensionsberater setzt auf Transparenz der Kosten und bietet auch Lösungen im Hinblick auf die Liquidität, die für die Auslagerung erforderlich ist. So ist es beispielsweise möglich, die notwendige Einmalprämie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken. Bereits bestehende Kapitalanlagen wie etwa Rückdeckungsversicherungen lassen sich ebenfalls in den Pensionsfonds einbringen.

Beteiligte Partner des Longial Pensionsplans sind die ERGO Pensionsfonds AG sowie die MEAG, die vier Spezial- bzw. institutionelle Fonds stellt, die für die Kapitalanlage von Pensionsvermögen entwickelt wurden.

Pensionsrückstellungen im Pensionsfonds

Bei einem Pensionsfonds werden für den dorthin übertragenen Teil der Versorgungsverpflichtungen die nach Handelsgesetzbuch gebildeten Pensionsrückstellungen aufgelöst und in den Anhang zur Bilanz verschoben. Verändern sich die Pensionsverpflichtungen durch neue Rechnungsgrundlagen, vor allem im Rechnungszins, stellen diese keinen Aufwand mehr dar, der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) darzulegen ist. „Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der ‘Immunisierung der GuV’ vor künftigen Rechnungszinsreduzierungen“, erklärt Michael Hoppstädter. (tk)