Top oder Flop? Die Meinungen zum Betreuungsgeld, das es seit Anfang dieses Monats gibt, gehen weit auseinander. Bisweilen wird das Für und Wider mit ideologischer Hartnäckigkeit ausgefochten. Und jene, um die es geht, kann man dabei schwerlich befragen: Kleinkinder unter drei Jahren. Diese sollen für einen Zeitraum von maximal 22 Monaten 100 Euro bekommen – vom 01.08.2014 an erhöht sich der Betrag dann auf 150 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder kein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot wie eine Kita in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wolle Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten könnten, schreibt das Bundesfamilienministerium.
Bildungssparen und Rentenversicherung
Noch nicht durchschifft hat die Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens das sogenannte Betreuungsgeldergänzungsgesetz. Zwar hat der Bundestag das Betreuungsgeldergänzungsgesetz am 28.06.2013, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus. Es sieht vor, dass das Betreuungsgeld in zusätzliche Altersvorsorge wie Riester- oder klassische Rentenversicherungen oder für das Bildungssparen wie in einer Ausbildungsversicherung investiert werden kann. Als Anreiz für diese Variante erhöht sich das Betreuungsgeld um einen Bonus von 15 Euro monatlich. Wie das Haus von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mitteilt, solle mit dieser Ergänzung die „besondere Bedeutung des Aufbaus einer zusätzlichen Altersvorsorge bzw. Bildungssparen“ unterstrichen werden.
Die Erhöhung des Betreuungsgeldes soll erst dann erfolgen, wenn die berechtigte Person einen Vertrag zugunsten des Kindes abgeschlossen hat (Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 I BGB). Die für die Auszahlung des Betreuungsgeldes zuständige Behörde muss beauftragt werden, das Geld direkt an den Anbieter zu überweisen. Das erhöhte Betreuungsgeld kann sowohl auf neu geschlossene als auch auf bestehende Verträge geleistet werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Anlagesumme aus Betreuungsgeld einschließlich des Erhöhungsbetrages so anzulegen ist, dass keine Wertverluste entstehen. Zumindest die komplette Anlagesumme muss zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für Bildungszwecke genutzt werden.
Assekuranz begrüßt Zuschuss
Die Verwendung für Bildungszwecke – Schulausbildung, Hochschulausbildung, berufliche Aus- und Fortbildung – darf erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres verwendet werden. Der Vertrag muss ebenfalls eine Regelung zur Auszahlung der Anlagesumme nebst ihrer Erträge in gleichen Raten enthalten. Wird der Vertrag vorzeitig beendet oder zweckentfremdet, muss der Erhöhungsbetrag zurückgezahlt werden. Die Rückforderung richtet sich dabei gegen die berechtigte Person.
In der öffentlichen Anhörung zum Gesetz hatten auch Dr. Udo Corts, Vorstandsmitglied der Deutschen Vermögensberatung AG, wie auch Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Gelegenheit, ihre Sicht zum Ergänzungsgesetz darzulegen. Mehr Anreize für private Vorsorge seien ein wichtiges Signal, gerade auch an junge Menschen und Familien, so der GDV in seiner Stellungnahme. Es würden Impulse gegeben, sich neu mit dem Thema zu beschäftigen und in die kapitalgedeckte Vorsorge einzusteigen.
Opposition spricht von Klientel-Politik
Die SPD hält das Betreuungsgesetz für ein falsches Gesetz. Bei dem Bonus von 15 Euro handele es sich um ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft. Das Gesetz stelle keine Hilfen für die Familien dar. Auch aus den Reihen der Grünen hieß es, dass insbesondere der Bonus für die private Altersversorgung als „Klientel-Geschenke“ zu bewerten seien, wie es sie in dieser Wahlperiode immer wieder gegeben habe.
In der Anhörung sei deutlich geworden, dass von dem Bonus für das Bildungssparen nicht die Familien mit einem geringen oder mittleren Einkommen profitierten, da diese sich die Einzahlung auf Dauer nicht erlauben könnten. Es stelle sich die Frage, weshalb man ein Bildungssparen subventionieren solle, wenn man faktisch damit Gelder binde, die besser in die öffentliche Kitabetreuung investiert werden sollten. Kämen die Investitionen Kindern frühzeitig zugute, so würde dies die Notwendigkeit eines Bildungssparens deutlich einschränken, so die Grünen.
Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich in seiner Sitzung am 20.09.2013 behandeln.
Text: Umar Choudhry
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