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27. November 2017
Das ändert sich 2018 für Bankkunden

Das ändert sich 2018 für Bankkunden

Zum Jahreswechsel stehen nicht nur in der Finanzberatung wichtige Änderungen an. Auch auf Bankkunden kommen wieder einige Neuerungen zu, die sie zum Jahreswechsel beachten müssen. So gelten unter anderem neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Auch Riester-Sparer und Bauherren sollten den Jahreswechsel im Auge behalten.

Im neuen Jahr treten eine Reihe neuer Vorschriften in Kraft, die Bankkunden kennen sollten. Viele Banken haben ihre Kunden bereits per Post über diese Änderungen informiert und die aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versandt. Trotz Vorweihnachtstrubel lohnt sich laut dem Bundesverband deutscher Banken e.V. ein Blick in diese Unterlagen. Zudem sollten Bankkunden sich auch etwas Zeit für die Planung ihrer Finanzen vor dem Jahreswechsel nehmen.

Neue Regeln für Zahlungsverkehr

Ab dem 13.01.2018 treten neue Regeln für Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking in Kraft. So sinkt bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN die Haftungsgrenze von 150 auf 50 Euro. Ab dem 03.01.2018 sind Bankberater zudem bei Wertpapiergeschäften zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Unter anderem müssen Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden.

Neues Steuerrecht

Der Bankenverband verweist zudem auf Änderungen bei der Besteuerung von Fond. Gewinne aus der Veräußerung von „Altbeständen“ werden steuerpflichtig, sofern sie den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen. Neu ist zudem die Abgabefrist für die Steuererklärung. Sie endet 2018 für das Veranlagungsjahr 2017 erstmals am 31.07. statt am 31.05. des Folgejahres. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis Ende Februar 2019 statt wie bisher bis zum 31.12. des Folgejahres.

Finanzcheck

Bankkunden mit mehreren Bankverbindungen sollten vor Jahresende ihre Freistellungsaufträge prüfen. Wenn sich die Ertragslage auf Konten und Depots geändert hat, könne es sinnvoll sein, die Freistellung anzupassen und neu aufzuteilen. Riester-Sparer sollten laut dem Bankenverband vor Jahresende sichergehen, dass ihre Einzahlungen ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten. Mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen dafür dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Sondertilgungen wahrnehmen

Auch Bauherren sollten den Jahreswechsel im Auge behalten. Wer einen Immobilienkredit mit Sondertilgung vereinbart hat, kann diese Möglichkeit in der Regel einmal im Jahr nutzen. Da dem Verband zufolge die Kreditzinsen meist höher als die Anlagezinsen sind, sollten Kreditnehmer von dieser Option Gebrauch nehmen, denn vor diesem Hintergrund sei tilgen besser als sparen. (mh)