Die fünfte Jahreszeit geht ihrem Höhepunkt entgegen, eingeläutet am Donnerstag vor Aschermittwoch von der Weiberfastnacht. An diesem Tag bleibt traditionell keine Krawatte heil, schließlich ist das Abschneiden dieses Kleidungsstücks ein weit verbreiteter Brauch, vor allem in Karnevalshochburgen. Dennoch sollten Frauen im Büro nicht wahllos zur Schere greifen und ungefragt den männlichen Kollegen die Krawatte kürzen. So warnt die Juristin Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, dass es sich rechtlich betrachtet um eine Eigentumsverletzung durch vorsätzliche Sachbeschädigung handelt, wenn man ohne Einverständnis des Schlipsträgers dessen Krawatte abschneidet. Dieser könne dann sogar Schadenersatz fordern.
Mit Kostüm zur Arbeit?
Kostümfans gehen an Karneval gerne auch mal kostümiert ins Büro. Grundsätzlich existiert keine rechtliche Regelung für die Bekleidung am Arbeitsplatz, wie Rassat erklärt. Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben seien aber einzuhalten, ein Pailletten- oder Federkleid beim Umgang mit Lebensmitteln beispielsweise tabu. Vorgeschriebene Schutzkleidung müssen Arbeitnehmer auch in den närrischen Tagen tragen. Ein Kostümierung sollte man man besser mit dem Chef abstimmen, etwa in einer Firma mit Kundenkontakt, in der üblicherweise Business-Kleidung oder auch ein einheitliches Auftreten gefragt ist. (tk)
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