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10. Juli 2018
So gibt es keine bösen Überraschungen bei Zahnzusatzversicherungen

So gibt es keine bösen Überraschungen bei Zahnzusatzversicherungen

Seit 1995 ist Hans Waizmann auf die Vermittlung von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert und hat mit www.waizmanntabelle.de ein transparentes Online-Portal auch für andere Versicherungsmakler entwickelt. In AssCompact nimmt der Pionier des Zahnzusatzversicherungsvergleichs Stellung zu aktuellen Entwicklungen.

Herr Waizmann, die Zahnzusatzversicherung ist die gefragteste private Ergänzungsversicherung. Welche Entwicklung sehen Sie hier?

Seit etwa 2010 sind unzählige neue Solo-Zahnzusatzversicherungen mit erstklassigen Leistungen für GKV-Versicherte auf den Markt gekommen. Der Beweis: Eine Lawine von Testsiegern bei Finanztest von 2008 bis 2018 mit 3, 16, 33, 55, 66 und zuletzt 70 Testsiegern. Bis 2005 gab es fast nur sogenannte Ergänzungstarife, meist nur mit Zahnersatzleistungen von 20 bis 40% und x-beliebigem Beiwerk, etwa Brillen oder Heilpraktikerleistungen. Ich denke, dass rund 8 Millionen Versicherte noch immer in diesen veralteten schlechten Ergänzungstarifen versichert sind. Ich rate daher jedem, wenn ich das so sagen darf, bei uns einen Tarifcheck auf www.waizmanntabelle.de durchzuführen. Das Leistungspotenzial veralteter Ergänzungstarife liegt meist nur bei einem WaizmannWert von 5 bis 40%, weit unter dem WaizmannWert der heutigen besten Zahnversicherungen, die 85 bis 100% erreichen.

Heute kann ein Kassenpatient seine Zähne solo für Zahnersatz und Zahnerhalt bis zu 100% versichern. Er kann sich sogar nur auf Zahnerhaltschutz beschränken, wenn er nicht um das Risiko Zahnersatz besorgt sein muss. Es kommen aber auch weitere neue Tarife auf den Markt, wenn beispielsweise alte Tarife geschlossen werden, weil sich deren Prämien zu sehr verteuert haben. Klar ist: Zahnzusatzversicherungen mit bis zu 100% Leistung für Zahnersatz und Zahnerhalt bleiben die beliebteste Zusatzversicherungsart der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, mit einem Zuwachs von jährlich ca. 400.000 Policen. Ein Ende der Beliebtheit ist nicht in Sicht.

Sie beurteilen also das Angebot von Zahnzusatzversicherungen am Markt im Allgemeinen als gut?

Viele der modernen Solo-Zahnzusatzversicherungen leisten heutzutage regelmäßig für Zahnerhalt 100% und für Zahnersatz 80 bis 100%. Damit kommen Kassenpatienten dem Privatpatientenstatus beim Zahnarzt meist sehr nahe. Trotzdem liegt der Teufel natürlich wie immer im Detail.

Wo liegen Ihrer Meinung nach denn dann die Knackpunkte, auf die Makler und Kunden bei der Auswahl eines Produktes besonders achten sollten?

Um uns vor bösen Überraschungen zu schützen, haben wir unser Clearment-Prüfverfahren entwickelt, in dem uns jeder Versicherer über 30 spezifische Leistungsfragen zu seinem neuen Zahnzusatztarif schriftlich und verbindlich beantworten muss. Damit können wir etwaige Knackpunkte sehr schnell erkennen. Da Zahnzusatzversicherte jährlich ein- oder sogar zweimal zum Zahnarzt gehen, war uns schon immer wichtig, Leistungsprobleme bereits im Vorfeld so gut wie auszuschließen. Durch unser besonderes Prüfverfahren ist uns das praktisch zu 100% gelungen. Aber eine negative Änderung in der Leistungspraxis eines Versicherers können wir leider nicht verhindern. Aber wir können ein solches Problem nach außen tragen und unsere Kunden mit allen verfügbaren Mitteln vor derartigen Praktiken schützen.

Sie selbst machen dann ja auch seit einiger Zeit die Erfahrung, dass es zu Problemen bei den sogenannten Begleitleistungen bei der Erstattung von Zahnersatz kommt. Zunächst einmal: Was fällt denn unter diese Begleitleistungen?

Um den eigentlichen Zahnersatz herstellen zu können, muss der Zahnarzt vielfältige medizinisch notwendige zusätzliche Leistungen erbringen, zum Beispiel zahnärztliche Beratungen und Untersuchungen, Lokalanästhesien, also Betäubungen, Röntgenaufnahmen oder auch parodontologische Maßnahmen. Das sind die Begleitleistungen.

Nun haben Sie die Erfahrung gemacht, dass die Begleitleistungen nicht mehr bezahlt werden. Was ist passiert?

Findige Juristen eines Versicherers fanden 2016 in einem Zahnzusatztarif des Versicherers eine Begründung oder eine Hintertür, warum er künftig nicht mehr für Begleitleistungen beim Zahnersatz aufkommen müsse. Seitdem hat der Versicherer seine Leistungspraxis verändert und kürzt seine entsprechenden Erstattungsleistungen.

Für die Versicherten ist das vermutlich nicht verständlich.

Niemand, der eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, wird seine Zahnersatzmaßnahme zum Beispiel ohne vorherige Betäubungsspritze durchführen lassen. Wenn ein Versicherer für eine medizinisch notwendige Betäubungsspritze nichts mehr erstattet, ist das weder für die Versicherten noch für Makler verständlich. Es handelt sich zwar meist nur um kleinere Kürzungsbeträge, aber Kleinvieh macht auch Mist und verursacht Ärger für betroffene Versicherte und ihren Makler.

Welche Folgen kann das für den Makler haben?

Der Makler, der hier vermittelt hat, steht bei betroffenen Kunden natürlich in der Kritik. Ständige Reklamationen wegen gekürzter Begleitleistungen verursachen viel Ärger und kosten jeden Makler viel Zeit. Langfristig verliert er auch Kunden, wenn sie irgendwann ihren Vertrag entnervt kündigen.

Gibt es denn weitere bedenkliche Entwicklungen?

Ja, aber unser Clearment-Prüfverfahren schützt uns davor, zum Beispiel wenn ein Versicherer nur noch für ein Implantat pro Jahr leistet oder wenn er für eine Wurzelbehandlung ausgerechnet dann nicht leistet, wenn die Krankenkasse auch nicht geleistet hat – was für Versicherte besonders ärgerlich ist, denn gerade für solche Fälle haben sie ja eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

Sie haben Ihr Online-Portal, die WaizmannTabelle, bereits erwähnt. Wie sieht Ihr Angebot genau aus?

Unser Online-Rechner vergleicht über 200 Zahnzusatzversicherungen. Die individuell besten Angebote werden nach wenigen Eingaben – der Zeitaufwand beträgt ein bis zwei Minuten – berechnet und nur die besten abschließbaren Angebote werden angezeigt. Nach Auswahl des besten Angebots ist eine unverbindliche Antragsanforderung in nur fünf bis zehn Minuten erledigt.

Auf Makler bezogen heißt das, dass sie Ihren Online- Rechner nutzen und direkt abschließen können?

Jeder Makler kann unser Portal nutzen, um Zahnzusatzversicherungen über uns zu vermitteln. Nach einmaliger, kostenloser Anmeldung auf www.waizmanntabelle.de/vermittler generieren wir für jeden Makler einen kostenlosen persönlichen Online-Account. Danach darf jeder Makler unseren Rechner voll­umfänglich kostenlos nutzen und kann zum Beispiel unseren Rechner auch auf seiner eigenen Homepage individuell einbinden.

Wie partizipiert der Makler?

Wir vergüten bis zu 7 MB pro Abschluss für den geringstmöglichen Zeitaufwand und für minimiertes Haftungsrisiko. Und den vielen Maklern, die mit uns zusammenarbeiten, bleibt wie zuvor beschrieben auch noch jede Menge Ärger erspart.

Bei Verbraucherschutzmedien schneidet Ihr Portal gut ab.

Bereits am 01.07.2015 belegten wir laut Finanztip Platz 1 und waren das beste von acht getesteten Online-Vergleichsportalen für Zahnzusatzversicherungen – noch vor CHECK24. Alle Gründe für diese Nummer-1-Platzierung stehen in dem umfassend recherchierten Beitrag unter www.finanztip.de/zahnzusatzversicherung/.

Nachlesen lohnt sich, weil viele Portalunterschiede dort sehr nachvollziehbar erklärt worden sind.

Warum wird ein gutes Online-Vergleichsportal für den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen immer wichtiger?

Weil heutzutage über 200 Angebote zu vergleichen sind. Weitere Argumente sind die enormen Versichertenzahlen und deren weitere Zunahme auf bald etwa 16 Millionen Zahnzusatzversicherte, die lawinenartige Zunahme an Testsiegern bei Finanztest seit 2005 auf aktuell 70 ZZV-Testsieger sowie die Prämienanstiege einzelner Zahnzusatzversicherungen von bis zu 100% innerhalb von nur wenigen Jahren!

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2018, Seite 38 f.
 
Ein Artikel von
Hans Waizmann