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28. Oktober 2018
Tag des Einbruchschutzes: Checkliste für die Hausratversicherung

Tag des Einbruchschutzes: Checkliste für die Hausratversicherung

Heute ist „Tag des Einbruchschutzes“. Der perfekte Tag, um den eigenen Hausrat-Schutz einer mal genau unter die Lupe zu nehmen. Die Ammerländer Versicherung hat zu diesem Zweck eine Checkliste zusammengetragen und gibt Verhaltenstipps für den Fall der Fälle.

Am 28.10.2018 geht es um den Schutz unserer liebsten Dinge: der Schmuck zum Hochzeitstag, die antike Armbanduhr als Erinnerung an den Großvater oder das geliebte Tablet. Mit dem „Tag des Einbruchschutzes“, der für den heutigen Tag ausgerufen wurde, hat es sich die Polizei zum Ziel gesetzt, darüber aufzuklären, wie sich Haus oder Wohnung sichern lassen. Neben traditionellen Einbruchssicherungen gehört auch die Hausratversicherung zur Absicherung des persönlichen Eigentums. Denn sie greift auch bei Einbruchdiebstahl. Aus Anlass des Tags des Einbruchschutzes hat die Ammerländer Versicherung eine Checkliste für den Hausratschutz veröffentlicht.

1. Police prüfen

Je nach Versicherer unterscheidet sich der Schutz bei Einbruchdiebstahl in den Details. Wichtig ist, dass er zu den eigenen Lebensumständen passt. Ein Beispiel: Die Polizei empfiehlt, Dinge wie Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in einem Safe oder gleich im Bankschließfach unterzubringen. Die Realität sieht oft anders aus. Viele verwahren ihre Wertsachen im Haus oder der Wohnung, häufig unverschlossen. Nicht jede Hausratversicherung deckt das ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen der Police zu prüfen und den Schutz gegebenenfalls nachzubessern. Derartige Anhaltspunkte helfen beim Abschluss einer neuen Police auch, die passende Hausratversicherung herauszufiltern. Andere wichtige Punkte können zum Beispiel die Bedingungen für Einbruchdiebstahl aus dem Auto enthalten.

2. Versicherungssummen abstimmen

Die Versicherungssumme bestimmt, welcher Betrag dem Versicherten höchstens für die Wiederbeschaffung von gleichwertigen Sachen ersetzt wird. Dabei wird der Neupreis angesetzt. Die festgelegte Summe muss also dem Neuwert des Inventars entsprechen. Die Deckungssumme für den gesamten Hausrat richtet sich nach der Wohnungsgröße. Darüber hinaus gibt es gesonderte Summen für Gruppen von Gegenständen, zum Beispiel für Wertsachen. Sie sind in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Die erforderliche Höhe lässt sich einfach schätzen, indem man das Inventar und seinen ungefähren Wert auflistet. Wichtig ist, dass regelmäßig geprüft wird, ob die Versicherungssummen noch passen.

3. Bestandsliste und Nachweise bereithalten

Die Bestandsliste hilft nicht nur, passende Versicherungssummen festzulegen. Sie ist auch Basis für die Erstattung, sollte es zu einem Einbruchdiebstahl kommen. Vorlagen für Tabellen sind beispielsweise im Internet zu finden. Darin lässt sich der gesamte Hausrat nach Zimmer und Wert aufführen. Sinnvoll sind auch Fotos und Scans von Kaufbelegen. Im Fall der Fälle brauchen der Makler beziehungsweise der Versicherer diese Informationen, um helfen zu können. Sowohl die Liste als auch die digitalen Belege sollten laufend aktualisiert werden. Außerdem sollten sie so verwahrt sein, dass sie auch nach einem Einbruch verfügbar sind. Es reicht nicht, die Nachweise nur lokal auf einem Notebook zu speichern. Wird das Gerät bei einem Einbruch gestohlen, sind auch die Daten weg. Eine Lösung kann eine gesicherte Cloud sein.

Verhaltenstipps für den Fall eines Einbruchs

Das ist zu tun, damit der Versicherer im Fall der Fälle Hilfe leisten kann:

  • Den Einbruch zügig bei der Polizei melden, egal wie schnell dieser auffällt.
  • Wichtig: Nicht aufräumen. Zunächst muss die Polizei den Einbruch dokumentieren und Spuren sichern. Die Angaben aus dem Polizeibericht sind später auch für den Versicherer wichtig.
  • Den Schaden zeitnah dem Versicherer melden. Das geht direkt über die Schadenhotline des Versicherers oder über den eigenen Makler.
  • Die Schäden/das gestohlene Gut auflisten, falls möglich Fotos vor Ort machen. Dafür reicht auch das Handy.
  • Schadenanzeige einreichen: Zusätzlich zur telefonischen Benachrichtigung muss an den Versicherer eine sogenannte „Schadenanzeige“ gesendet werden. Das Dokument gibt es auf dessen Webseite. Die Schadenliste und die Bestandsliste sowie die Belege sollten gleich mit eingereicht werden. Das gilt zeitnah auch für den Polizeibericht. (sg)