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5. November 2018
Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Der geneigte Leser wird sich bei der Überschrift die Frage stellen, wie der Autor Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVPF), auf so eine Aussage kommen kann. Aber: Totgesagte leben länger, und das trifft insbesondere auf die Basisrente zu. Denn es hat sich einiges getan.

Die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht möglich sind. Darüber hinaus ist sie aber auch ein hervorragendes Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern und der Generation 50plus. Warum ist das so?

Nahezu unbemerkt hat sich Jahr für Jahr eine Veränderung ergeben: War der Beitrag in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60% als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2018 bereits 86%. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100% bis zum Jahr 2025. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro (Verheiratete: 47.424 Euro). Besonders die Gruppe der Über-50-Jährigen kann durch die hohen geförderten Beiträge in relativ kurzer Zeit einen hohen Rentenanspruch durch die Basisrente erwerben. Investiert man im Jahr 2018 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 8.600 Euro steuerlich absetzbar. Hat man den Spitzensteuersatz, erhält man ca. 4.000 Euro als Steuerersparnis zurück (inkl. Soli und KiSt) – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025. Nutzt man die fonds­gebundene Variante der Basisrente, so können die Wertpapierkurse also um ca. 30% fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht – ein ordentlicher Puffer! Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug besteuert. Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 unterliegen zum Beispiel 76% der Rentenleistung der Besteuerung. Auch dieser Anteil steigt von Jahr zu Jahr bis 2040. Dabei bleibt der Besteuerungsanteil gemäß Kohortensystematik lebenslänglich nahezu gleich.

Die fondsgebundene Basisrente

Die Basisrente überzeugt noch mit einem weiteren Vorteil. Sie kann auch, wie oben bereits angedeutet, in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Bei klassischen (Basis-)Rentenversicherungen kann im Niedrigzinsumfeld lediglich mit einer Gesamtverzinsung um die 3% gerechnet werden. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kann jedoch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld bringen.

Die fondsgebundene Basisrente hat zudem gegenüber der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung zwei weitere Vorteile:

  • Zum Ersten ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben, wichtig.
  • Zum Zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite noch einmal deutlich.

Spart etwa ein 35-jähriger Mann mit einem Einkommen von 40.000 Euro regelmäßig 100 Euro monatlich bis zum Rentenbeginn in einer fondsgebundenen Basisrente an, so kann er mit einer Rendite von ca. 4,6% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe Beispiel 1). Ein alternatives Investmentprodukt müsste 6,4% p. a. vor Abgeltungsteuer erzielen, um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften.

Beispiel 1: Fondsgebundene Basisrente

Mann, 35 Jahre, Einkommen 40.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 100 Euro monatlich, Beitragszahldauer 30 Jahre, fondsgebundener Basisrententarif (Wertentwicklung Fondsanlage 6% p. a. vor Kosten), Steuersatz in der Ansparphase: 35 % (Rentenphase: 24,72%).

Beitrag brutto: = 36.000 Euro

Steuervorteil: = 12.474 Euro

Beitrag netto: = 23.526 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 4.057 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.054 Euro

Dies ergibt eine jährliche Rendite von 4,6% nach Steuer und nach Kosten.

Nachteile werden aufgehoben

Um diese äußerst rentable Form der Altersvorsorge durchführen zu dürfen, muss man aber auch gewisse Einschränkungen beim Produktkonstrukt hinnehmen – „keine Rose ohne Dornen!“. Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre – das klingt sehr gut. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies aber als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden.

Weiterhin wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehegatten erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Die Basisrente kann auch auf den Ehepartner abgeschlossen werden, was sie besonders attraktiv für Frauen macht. Denn oftmals haben gut verdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z. B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente für die Ehefrau abzuschließen. Investiert beispielsweise ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann sie mit einer Rendite von knapp 3,4% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe hierzu Beispiel 2). Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 4,7% p. a. erzielen. Aktuell erzielen solch ansehnliche Renditen nur wenige Anleihen wie beispielsweise eine 100-jährige mexikanische Anleihe.

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Beispiel 2: Basisrente für 50plus

Ehepaar, beide 52 Jahre (Rente berechnet auf die Frau), Einkommen zusammen über 110.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 12.000 Euro jährlich, Beitragszahldauer zehn Jahre, klassischer Basisrententarif, Steuersatz in der Ansparphase (inkl. Soli und KiSt): 46,12% (Rentenphase: 35%).

Beitrag brutto: 10 mal 12.000 Euro p. a. = 120.000 Euro

Steuervorteil: = 52.245 Euro

Beitrag netto: = 67.755 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 5.705 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.945 Euro

Das ergibt eine Rendite p. a. von 3,36% nach Steuer und Kosten.

Fazit: Die Basisrente egal, ob klassisch bei kurzen Laufzeiten oder fondsgebunden bei längeren Laufzeiten, erreicht durch die inzwischen üppige steuerliche Absetzbarkeit von 86% eine hervorragende Rendite – insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Dies bedeutet für den Sparer, dass er weniger anlegen muss, um seine Versorgungslücke zu decken. Im Gegensatz zur Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung besitzt die Basisrente keine umständlichen und aufwendigen Förderbedingungen wie zum Beispiel die Bruttobeitragsgarantie oder Zulagenregelung. Sie kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau –, denn Altersvorsorge ist weiblich!

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2018, Seite 46 f.
 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer