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18. März 2019
Bundesregierung prüft Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen

Bundesregierung prüft Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen

Auskünfte über einen geplanten Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen hat die FDP-Bundesfraktion von der Bundesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage gefordert. Die Antworten geben Aufschluss über Provisionshöhen. Ob ein Provisionsdeckel kommt, prüft die Regierung derzeit.

In einer kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wollten die Abgeordneten von der Bundesregierung mehr zu dem geplanten Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen erfahren. Sie interessieren sich darin auch für die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge und die Höhe der Stornoquote sowie der Vertriebsprovisionen.

Versicherungsfall nur in 0,2% der Restschuldversicherungsverträge

Allein die im Rahmen einer Kollektivversicherung abgeschlossenen Rechtschutzverträge belaufen sich insgesamt auf die Zahl von 1.574.000 mit einem Volumen von mehr als 11 Mrd. Euro. Im Jahr 2017 betrug der Gesamtzugang bei der Restschuldversicherung als Kollektivversicherung 268 000 Versicherungsverhältnisse. Zum Versicherungsfall kam es im Jahr 2017 nur in 0,2% aller Verträge. Die durchschnittliche Versicherungssumme lag bei 9 100 Euro. Informationen zu Stornoquoten liegen laut der Antwort jedoch weder der BaFin noch der Bundesregierung vor.

Provisionen von 50% oder für Mehrheit der Kreditinstitute

Aus der Marktuntersuchung der BaFin aus dem Jahr 2017 zieht die Bundesregierung in ihrer Antwort außerdem Zahlen zur Höhe der Vertriebsprovisionen von Restschuldversicherungen. Von 31 antwortenden Kreditinstituten gaben 12 an, dass sie 50% der Versicherungsprämie als Provisionshöchstsatz erhalten. 12 weitere gaben an, weniger als 50% zu erhalten. Immerhin sieben der Kreditinstitute antworteten, dass sie sogar mehr als 50% der Versicherungsprämie als Provision erhalten. Insgesamt liegt der Provisionshöchstsatz also bei mehr als zwei Dritteln der Kreditinstitute bei 50% oder höher.

Bisher kein Eingreifen der BaFin wegen Verstößen bei Restschuldversicherungen

Laut der Antwort hat die BaFin bisher bei Restschuldversicherungen in keinem Fall aufgrund eines Verstoßes gegen § 48a VAG zur Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten eingegriffen. Sie würde den „Markt im Rahmen laufender Aufsicht“ beobachten. Die Regierung plant laut der Antwort keine ergänzenden Maßnahmen im Hinblick auf die Provisionsgestaltung bei Restschuldversicherungen.

Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen in Prüfung

Welche Verbesserungen die IDD hinsichtlich des Verbraucherschutzes bei Restschuldversicherungen gebracht hat, vermag die Regierung bis dato nicht zu beurteilen. Näheres erhofft sie sich erst aus der Evaluierung der Richtlinie, die zu Februar 2021 erfolgen soll.

Ob die Regierung weiter an einem Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen festhält, verrät sie in ihrer Antwort nicht. Sie verweist darauf, dass sie derzeit prüfe, „ob und in welchem Umfang eine Deckelung von Abschlussprovisionen auch bei Restschuldversicherungen in Betracht kommt“. (tos)

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