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15. April 2019
GEV: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung erweitert

GEV: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung erweitert

Der Leistungskatalog der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung der GEV hat umfassende Erweiterungen erfahren. Zudem wurden die Sublimits erhöht und die Beiträge gesenkt.

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bietet die zwei wichtigsten Versicherungen für Neubauvorhaben – die Bauherrenhaftpflicht und die Bauleistungsversicherung – jetzt mit zusätzlichen Leistungen an. Gleichzeitig hat der Spezialversicherer für Immobilien die Beiträge für diese beiden Versicherungen gesenkt. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung reduziert sich die Prämie um bis zu 40%, in der Bauleistungsversicherung bis zu 16%.

Versichert ist in der Bauherrenhaftpflicht sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr als auch als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude mit Deckungssummen von 5 und 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind jetzt auch bis zur Deckungssumme mitversichert.

Schäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen mitversichert

Die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung wurden von 5.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Neu in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen und Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen. Darüber hinaus gilt ab sofort die Innovationsklausel für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das heißt: Werden künftig die Bedingungen beitragsneutral verbessert, gelten diese Verbesserungen auch für den bestehenden Vertrag.

Bauleistungsversicherung: Kosten für Dekontamination neu dabei

Neu in den Versicherungsschutz ihrer Bauleistungsversicherung aufgenommen hat die GEV die Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird. Im Deckungsumfang enthalten sind jetzt auch die Versehensklausel – wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden –, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel. (ad)