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9. Mai 2019
bAV-Durchdringung: Lichtjahre vom Erreichen der Reformziele entfernt

bAV-Durchdringung: Lichtjahre vom Erreichen der Reformziele entfernt

Während der 81. aba-Jahrestagung hat Heribert Karch in seiner letzten Rede als Vorsitzender des Fachverbands aba dieser Tage die Positionen der rund 1.100 Mitglieder noch einmal auf den Punkt gebracht: Die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten müssten weg und die digitale Altersvorsorgeinformation her. Die Extra-Rente, ein Vorschlag der Verbraucherzentralen, erhält eine Absage. Und: Deutschland hinke in der bAV-Verbreitung weiter hinterher.

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist der anerkannte deutsche Fachverband für Fragen der Zusatzvorsorge. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen, Träger der betrieblichen Altersversorgung, Verbände und mit der bAV befasste Einzelpersonen. Die Stimme des Verbandes hat Gewicht bei den politischen Gremien in Berlin. In den vergangenen Tagen trafen sich nun rund 700 Betriebsrentenexperten zur 81. aba-Jahrestagung in Bonn.

Bisherige Strategien zur bAV reichen nicht aus

Die Positionen der aba brachte der scheidende Vorsitzende Heribert Karch bei der Veranstaltung auf den Punkt. Karch, der von Aon-Hewitt-Geschäftsführer Dr. Georg Thurnes an der Verbandsspitze abgelöst wird, klagte an, dass die Verbreitung der bAV in Deutschland weiter unzureichend sei. Zwar habe das BRSG die richtigen Impulse gesetzt und dazu beigetragen, dass mehr Geringverdiener eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dennoch sei man Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende des Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: „Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70% Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30 Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.“

In dieselbe Kerbe schlägt gerade auch eine aktuelle Generali-Studie. Sie beschreibt, dass die Maßnahmen des BRSG für die „alte bAV-Welt“ auch im Mittelstand angekommen seien, aber sich dort noch nicht spürbar auf die Marktdurchdringung auswirkten. So vermeldet der Mittelstand für die Mitarbeiter, die eine bAV nutzen und über eine Anwartschaft verfügen, gegenüber dem Vorjahr nur eine leicht gestiegene Marktdurchdringung von 44,3%.

Karch betont Bedeutung der Tarifverträge

Karch – der sich künftig auf sein Hauptamt als Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente konzentriert – sagte in Bonn, dass sich das Ziel eines hohen Verbreitungsgrades insbesondere aus Tarifverträgen heraus realisieren lasse. Dem gegenüber steht allerdings, dass Sozialpartnermodelle weiter auf sich warten lassen. Die Einführung von Sozialpartnermodellen ist ein Hauptbestandteil des BRSG. Die Idee dahinter ist, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber per Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter Betriebsrenten bekommen. Zudem sehen sich tarifvertraglich geregelte Versorgungswerke auch häufiger mal der Kritik ausgesetzt, dass die bAV-Durchdringung angesichts der Größe der eingebundenen Unternehmen auch hier nicht durchschlagend sei.

Die Doppelverbeitragung muss weg

Breite Zustimmung findet aber die Idee, die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten zu beseitigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, allerdings stockt der Prozess. „Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?“ fragte Karch ironisch in seiner Rede in Bonn.

Karch erteilt Gedankenspiele zur „Extrarente“ eine Absage

Eine Absage erteilte Karch der von Verbraucherschützern ins Spiel gebrachte „Extrarente“ als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. Niedrige Kosten seien kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeizuführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne sie nicht. Das Modell werde diejenigen nicht erreichen, die es am nötigsten bräuchten. „Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisierte Karch.

Die Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation findet dagegen seine Unterstützung. Zu beachten sei dabei aber, dass sich der Zusatzaufwand für die Beteiligten im bisherigen Rahmen hielte, betonte Karch abschließend. (bh)

Bild: © i3d_vr – stock.adobe.com

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Werner Hoffman… am 11. Mai 2019 - 17:07

Die bAV hatte sich seit 2005 stark verändert. Und nun nochmal durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, BRSG. Die Auswirkungen sind nicht nur auf die neue Welt, sondern auch auf die bisherige Welt vorhanden.
Wer in diesem Markt tätig ist, sollte ein umfangreiches Know-How besitzen.
Empfehlenswert ist hier auch der www.bAV-Leitfaden.de
Hier werden auch die Dinge aufgezeigt, die nicht nur beim Abschluss, sondern auch in der Verwaltung wichtig sind.
Gerade bei Personalveränderungen oder der Veränderung der persönlichen Bedingungen beim Arbeitnehmer gilt es, vieles zu beachten.

Gespeichert von Werner Hoffman… am 11. Mai 2019 - 17:33

WARUM DIE EXTRARENTE NICHTS TAUGT

Die Forderung der #Verbraucherzentrale eine Extrarente einzuführen, basiert auf der Idee, dass jeder #Arbeitnehmer einen Betrag von seinem Gehalt abziehen lässt und dieser Betrag dann in einem #Sparvertrag angespart werden muss (opting Out).

Der Sparbetrag soll also automatisch einbehalten werden und von dem #Arbeitgeber auf ein Sparprodukt eingezahlt werden, das unter öffentlich-rechtlicher Beaufsichtigung steht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer dies auch abwählen oder den Sparbetrag jederzeit ändern. Am Ende wird das Kapital in der Rentenphase ausgezahlt. Auf den ersten Blick hört sich die Idee sehr gut an.

Allerdings bei genauerer Betrachtung and ist es völlig praxisfremd.

Gründe:

1. Zunächst einmal wäre der Arbeitgeber damit belastet. Der Arbeitgeber müsste jederzeit die Sparraten anpassen und dies auch aufgrund des #Nachweisgesetzes dokumentieren. Wenn steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Bereiche betroffen wären, dann müsste der #Arbeitgeber dies auch im #Lohnkonto und in den #Entgeltunterlagen festhalten (also noch mehr Verwaltungsaufwand).

2. Die Gelder sollen in Fonds angelegt werden. Es besteht hier durch keinerlei Garantie einer Rente für später. Beim #Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es beim so genannten #Sozialpartnermodell auch keine Garantie, allerdings wird das Geld hier aufgrund gesetzlicher Vorschriften (PFAV) angelegt, wodurch eine indirekte Garantie vorhanden ist.

In der bisherigen #betrieblichen #Altersversorgung (die es neben dem #Sozialpartnermodell gibt) ist eine Garantie in Form einer Leistungszusage vorhanden, wodurch eine #lebenslange #Rente gezahlt werden muss.

3. Ebenso ist in dem Modell #Extrarente keine lebenslange Leistung garantiert. Ist das "Sparbuch" verbraucht, dann gibt es eben keine Zahlungen mehr.

4. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens invalide und kann zumindest zeitweise nicht mehr arbeiten.

Eine Absicherung der Berufsunfähigkeit/Invalidität gibt es nicht.

Bei Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit müsste der Sparplan abgebrochen werden und die komplette Altersvorsorgeplanung wäre dahin.

In der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) ist die Absicherung der #Berufsunfähigkeit möglich.

5. Auch die Absicherung der #Hinterbliebenenversorgung wird in diesem Modell überhaupt nicht berücksichtigt.

6. Je nachdem wie die Aufsicht des Modells #Extrarente geplant wäre, hätte der Staat auch darauf Zugriff und könnte Gelder für sich abzweigen.

7. Vor einigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale schon einmal ein Riester Produkt empfohlen, das in einem Fonds das Geld anlegt.

Nachdem dann im Jahr 2008 die Aktien nach unten gerutscht sind, mussten die Gelder bei diesem Riester Produkt aus dem vor in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.

Konsequenz daraus ist, dass wenn öfters größere Schwankungen sind, das Geld umgeschichtet werden muss, damit am Ende ein Mindestbetrag (in Höhe der Einzahlungen) entsteht.

Dieses damals empfohlene Riesterprodukt (Union Investment) hatte erhebliche Verluste dadurch erzielt.

Es ist ein #Armutszeugnis, wenn die #Verbraucherzentrale Produktlösungen empfiehlt, die für viele Menschen keinerlei Absicherung bietet, sondern immer wieder nur #Fonds empfiehlt, die das #Risiko auf den Verbraucher überträgt und wesentliche Bereiche – wie #Hinterbliebenenversorgung, #Berufsunfähigkeit und #lebenslange #Rentenzahlung – außer Acht lässt.

Im besten Fall empfiehlt die Verbraucherzentrale eine #selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dabei wird aber völlig vergessen, dass die #Selbstständige #Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich über einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz und auch eine Leistungsdauer vorsieht.

Wer also eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt die Rente maximal bis 65/67 und anschließend keine Leistung mehr.

Wenn diese Person dann kein Geld fürs Alter angespart hat (weil eben während der Berufsunfähigkeit kein Geld zum ansparen vorhanden war), wird dann eben ein Fall fürs Sozialamt oder bekommt eine Minirente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fatal, was #Verbraucherzentralen so zum Teil alles anbieten und eben nicht die tatsächliche Lebenssituation berücksichtigen.

Für die Mitarbeiter von Verbraucherzentralen sollte eben auch ein gesetzlicher Mindestausbildungsstand festgelegt werden.

Leider gibt es hier zu derzeit noch keinerlei Vorschriften.

Wer über die #Altersversorgung, #Berufsunfähigkeitsvorsorge und #Hinterbliebenenversorgung berät, sollte umfangreiche Kenntnisse vorweisen. Diese sind mindestens

– in der gesetzlichen Rentenversicherung: Theoretischer Sachkundenachweis Rentenberater

– in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) oder adäquate Aus- und Weiterbildung

– Generationenberater (Pflegeversicherung, Erbrecht etc)

– Kenntnisse in der Privaten Altersversorgung: Fachmann/-Frau für Finanzen und Personenversicherung (Versicherungsfachmann/-Frau bzw. Kaufmann/-Frau für Versicherungen und Finanzen)

Unter diesem Standard sind Berater aufgrund fehlender Sachkenntnis nicht geeignet.

Wer nur einzelne Teile beherrscht, wird nie die Überschneidungen und die Möglichkeiten aller Bereiche miteinander verknüpfen können.

Wenn der Gesetzgeber schon für die Privatwirtschaft Mindestanforderungen festlegt, dann sollten diese Standards auch für #Verbraucherzentralen gelten,damit unsinnige Modelle wie die Extrarente entweder nicht mehr nach populären Stil ohne genaues Durchdenken publiziert werden.
https://www.renten-experte.de/content/renten-blog/#ngaw7e35060d01339158…

Gespeichert von Werner Hoffman… am 11. Mai 2019 - 17:40

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollten aufgrund der Förderung der Grünen erkennen, dass sie jetzt schnell handeln müssen.
Ansonsten ist die Frage, ob die Tarifparteien überhaupt noch etwas entscheiden können.
Auch für die Arbeitgeber wäre es dann wohl sehr teuer.
REFORMVORSCHLAG GRÜNE ÜBER DIE ALTERSVERSORGUNG
VORSCHLAG DER GRÜNEN EINFACH, ABER LAIENHAFT

Grüne fordern Abkehr von Sozialpartnermodell und einen staatlich kontrollierten Fonds (öffentlich-rechtlich) in der betrieblichen Altersversorgung als Pflicht.

Die Idee klingt einfach, ist aber dem Grunde nach laienhaft.

Nachfolgend die Gründe:

1. Ein öffentlich-rechtlicher Fonds als Pflicht für die Altersversorgung einzuführen, bedeutet, dass der Staat sich daran bedienen könnte. Dies war bereits vor einigen Jahren in Norwegen geschehen.

2. Ein öffentlich-rechtlicher Fonds, der Gelder für die Altersversorgung anspart, beinhaltet keinen Versicherungsschutz.

Wer berufsunfähig wird, erhält hier keine umfassende Rentenzahlung.

Jeder 4. gesetzlich Versicherte wird vor Erreichen der Altersgrenze - zumindest zeitweise - invalide.

3. Bei Tod erhalten die Hinterbliebenen nur maximal das angesparte Vermögen.

Ein frühzeitiger Tod kann die ganze Familie finanziell belasten, bis hin zum Sozialhilfefall.

4. Wer erwerbsgemindert oder berufsunfähig wird, kann auch für die Altersversorgung nicht weiter ansparen.

Bei einer #betrieblichen #Altersversorgung kann hingegen vereinbart werden, dass bei Berufsunfähigkeit auch die Beiträge durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber entfallen und der Arbeitnehmer trotzdem eine ungekürzte Altersrente enthält.

5. Es fehlen hier nicht nur die o.g. Punkte, sondern letztendlich ist auch überhaupt keine Rentengarantie vorhanden und aufgrund der o.g. Punkte sogar erheblich schlechter als das Sozialpartnermodell.

Erläuterung:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde zum 1.1.2018 eingeführt. Als Hauptkern wurde das Sozialpartnermodell beschlossen, wodurch im Rahmen eines Tarifvertrages die Tarifparteien eine Betriebsrente als reine #Beitragszusage vereinbaren können.

Naturgemäß dauert die Umsetzung eines Sozialpartnermodells längere Zeit, denn zunächst müssen die Informationen allen Tarifpartnern verständlich gemacht werden und auch alle Voraussetzungen hierzu geschaffen werden.

Auch die Tarifparteien müssen zunächst intern dieses Modell verstehen und dann den Willen bekunden.

Insofern ein Prozess, der durchaus bis zur Umsetzung mindestens 2 Jahre benötigt, bis ein erstes Sozialpartnermodell besteht.

Gerade die Einführung der reinen Beitragszusage sorgt für eine längere Entscheidungsphase.

Durch die reine Beitragszusage können die Tarifparteien über einen Versorgungsträger die Geldanlage liberaler durchführen.

Liberalere #Kapitalanlage beinhaltet in dem derzeitigen Niedrigzinsmarkt, dass die Sparbeträge chancenorientierter auch in Aktien oder Fonds anlegen können, dafür steigt jedoch auch das Risiko, dass die Spargelder einmal in die Verlustzone hineinwachsen. Insofern darf das Sozialpartnermodell keine Rente garantieren, wobei es prinzipiell eine implizierte Garantie dadurch gibt, dass die Richtlinien des PFAF (Pensionsfondsaufsichtsverordnung) eingehalten werden muss.

Trotzdem bestehen die bei den Tarifparteien teilweise die Bedenken, dass die Rente auch einmal in einem Zeitabschnitt abgesenkt werden müssten.

Vielleicht wird es notwendig sein, dass im Sozialpartnermodell eine Garantie zumindest über den durchschnittlich selbst gezahlten Eigenbeitrag (ohne Steuervorteil und ohne Sozialversicherungsersparnis) vorhanden sein muss.

Die Akzeptanz würde dann sicherlich merklich steigen.

Was die Grünen fordern, ist nicht nur eine Aushöhlung der Aufgaben der Tarifparteien, sondern auch die Abkehr vom Versicherungsschutz der Arbeitnehmer und somit höchst gefährlich für die Familienabsicherung.

Noch dazu:

Keine Garantieleistung beim „Grünen-Fonds-Modell“ ist sogar schlechter als jede Form der individuellen Ansparung. Der Zwang ohne Absicherungsmöglichkeit (Versicherungsschutz) und ohne eine Rentengarantie ist die schlechteste Lösung, die man sich überhaupt vorstellen kann.

Einfach etwas populär verkündet und mit 2 Sätzen publiziert ist einfach. Der Laie fällt vielleicht darauf rein. Die Grünen verhalten sich hier wie Laien und dies ist nicht im Sinne der Arbeitnehmer und Rentner.

Etwas Gutes hat die publizierte Aussage der Grünen durchaus:

Vielleicht sind die Tarifparteien- insbesondere die Gewerkschaften dadurch etwas aufgeschreckt und forcieren nun endlich ihre Entscheidungen für das Sozialpartnermodell.

Denn, wenn sie dies nicht tun, ist die Frage, ob die Gewerkschaften sich nicht überflüssig machen, wenn es um die Altersversorgung, Hinterbliebenenrente und Absicherung der Berufsunfähigkeit geht.

Im Prinzip auch teilweise eine Existenzfrage.

Gleiches gilt auch für die Arbeitgeberverbände, die hier nicht mitmachen und sich aufgrund des sogenannten Sicherungsbeitrages passiv verhalten.

Inwieweit ein Arbeitgeberverband glücklich sein kann, wenn die betriebliche Altersversorgung vom Staat durch ein Monosystem vorgegeben wird, das mittel- und langfristig trotzdem zusätzliche Systeme für die Absicherung der Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung erforderlich macht, muss man bezweifeln.

Insofern ist zu hoffen, dass die Tarifparteien nun endlich ihre Hausaufgaben erledigen.
https://www.renten-experte.de/content/renten-blog/#ngaw7e350a0e3439367f…