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14. Juni 2019
Weiterbildung – Pflicht und Chance!

Weiterbildung – Pflicht und Chance!

Seit 2018 gilt nicht nur für Versicherungsvermittler, sondern auch für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht. Der aktuelle Weiterbildungszeitraum endet am 31.12.2020. Höchste Zeit für Makler und Verwalter, sich um eine persönliche Weiterbildungsstrategie zu kümmern. Kurzentschlossene erhalten hierfür bis zum 30.06.2019 sogar einen Zuschuss.

Kürzlich haben die Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales die „Nationale Weiterbildungsstrategie“ als Grundstein für eine neue Weiterbildungskultur vorgestellt. Dabei gilt bereits seit letztem Jahr nicht nur für Versicherungsvermittler, sondern auch für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sogar eine Weiterbildungspflicht. Laut § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung müssen sich diese in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden. Der aktuelle Weiterbildungszeitraum begann am 1. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2020. Somit ist gerade „Halbzeit“ und spätestens jetzt sollten sich Makler und Verwalter um eine persönliche Weiterbildungsstrategie kümmern. Die Deutsche Makler Akademie (DMA) bietet hier bereits seit mehreren Jahren erfolgreich ein breites Seminarprogramm an, für das auch staatliche Förderprogramme genutzt werden können. Zudem erhalten Kurzentschlossene bis zum 30.06.2019 mit dem Gutscheincode AssCompact062019 einen Zuschuss i.H.v. EUR 50,-*.

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt die Bereiche und inhaltliche Anforderungen an eine Weiterbildungsmaßnahme fest (§ 15b Abs. 1 MaBV, vertiefend: Anlage 1). Auch die Nachweispflicht auf Anforderung der Behörden und die Informationspflicht gegenüber Auftraggebern wird dort geregelt. Alle zur Weiterbildung verpflichteten Gewerbetreibenden haben Nachweise der absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen zu sammeln und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Verstöße gegen die Nachweispflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gleiches gilt im Übrigen auch für erlaubnispflichtige Tätigkeiten von mitwirkenden Mitarbeitern. Wer gleichzeitig als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss sich in jedem dieser Bereiche weiterbilden – also 20 Stunden als Makler plus 20 Stunden als Verwalter.

Die Deutsche Makler Akademie bietet eine breite Auswahl an Weiterbildungsmaßnahmen als Präsenz-Seminar, Online-Seminar oder zum Selbststudium an. Alle Maßnahmen sind ebenfalls als betriebsinterne Veranstaltungen möglich.

Chancen der Weiterbildungspflicht

Durch fachgerechte Weiterbildung besteht die Möglichkeit, sich im Markt gezielt zu positionieren und Marktanteile auszubauen. Als Immobilienmakler/-in (IHK) beispielsweise bringt man auch auf der Visitenkarte Qualität zum Ausdruck. Der Lehrgang vermittelt die allgemeinen rechtlichen, steuerrechtlichen und volkswirtschaftlichen Grundlagen für Immobilienmakler. Zusätzlich werden die einschlägigen Gesetzesvorschriften aus dem Maklerrecht, der Grundbuchordnung, dem Mietrecht, Baurecht und der Bauordnung vermittelt. In einzelnen Basisseminaren für Immobilienmakler oder Hausverwalter und zahlreichen Fachseminaren, etwa zum Baurecht, zur Immobilienbewertung oder zur Immobilienfinanzierung, kann Wissen gezielt erworben und im Rahmen der 20 Zeitstunden als Weiterbildung angerechnet werden.

Der Newsletter der DMA informiert regelmäßig über aktuelle und neue Weiterbildungsangebote.

* für ein mindestens 1-tägiges Präsenz-Seminar, wenn Sie AssCompact062019 bei der Anmeldung in das Feld „Gutscheincode“ eintragen. Anzuwenden bei der Anmeldung im Feld „Gutscheincode“. Der Code ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und es ist keine Barauszahlung möglich. Gültig bei Anmeldung bis 30.06.2019 für ein mindestens 1-tägiges Präsenz-Seminar der Deutsche Makler Akademie GmbH.