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28. Juni 2019
Württembergische bringt Kautionsversicherung für Gewerbekunden

Württembergische bringt Kautionsversicherung für Gewerbekunden

Ab 01.07.2019 hat die Württembergische Versicherung AG eine Kautionsversicherung für Gewerbekunden im Programm. Angeboten werden die verschiedenen Bürgschaftspakete Gewährleistungs-, Bietungs-, Vertragserfüllungs- und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.

Wird ein Auftrag erteilt, soll dieser auch fristgerecht ausgeführt werden. Sonst drohen finanzielle Einbußen und es geht wertvolle Zeit verloren. Deshalb verlangen Auftraggeber oft Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Für solche Fälle bietet die Württembergische Versicherung AG ab 01.07.2019 eine Kautionsversicherung an. Sie garantiert Liquidität und Sicherheit gegenüber den Auftraggebern. Die Kautionsversicherung empfiehlt sich für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen im Haupt- und Nebengewerbe sowie Unternehmen aus dem Stahl-, Metall-, Garten- und Landschafts-, Maschinen- und Anlagenbau.

Fünf verschiedene Bürgschaftspakete

Angeboten werden verschiedene Bürgschaftspakete: Die Gewährleistungsbürgschaft sichert nach Werksabnahme auftretende Mängel infolge unsachgemäßer Ausführung ab. Mit der Anzahlungsbürgschaft sind bei Insolvenz des Auftragnehmers dessen Anzahlungen gegen den Verlust abgedeckt. Die Bietungsbürgschaft wird für die Dauer der Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen ausgestellt und sichert mögliche Mehrkosten ab, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann. Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt sicher, dass sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag erfüllt werden. Schließlich gibt es noch die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650: Die Werklohnforderung wird mit Werksabnahme fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko, sowie das volle Insolvenzrisiko falls der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig ist. Für diesen Fall empfiehlt sich die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650.

Bei der Kautionsversicherung sind Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio. Euro und Einzelbürgschaften bis maximal 400.000 Euro möglich, . Der Kunde kann einen Bürgschaftsrahmen abschließen und bei Bedarf Aval und Urkunden über das Kundenportal abrufen. Das erspart den Weg zur Bank. Bei sehr guter Bonität verlangt die Württembergische keine Sicherheiten. Außerdem entfällt die Ausstellungsgebühr für die einzelnen Urkunden. (ad)

Bild: © Butch – stock.adobe.com