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18. Juli 2019
Versicherungsschutz für Kleingärten: Grüne Oasen richtig absichern

Versicherungsschutz für Kleingärten: Grüne Oasen richtig absichern

In Deutschland gibt es an die 500.000 Kleingärten. Ihre Besitzer investieren in die Pflege Arbeit, Zeit und Geld. Eine Lauben- oder Kleingartenversicherung kann das grüne Kleinod gegen Schäden absichern. Worauf dabei zu achten ist, erklärt Olaf Bergann, Experte für Kleingartenversicherungen von kvs-versicherungsmakler.de.

Herr Bergann, wann spricht man denn eigentlich von einem Klein- oder Schrebergarten? Gibt es hier bestimmte Voraussetzungen, etwa im Hinblick auf die Größe? 

Der Begriff Kleingarten ist im Bundeskleingartengesetz (BKleingG – ja, so etwas gibt es wirklich) definiert. Demnach handelt es sich dabei um einen Garten, der „dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient“. Außerdem muss der Garten in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten liegen und sollte nicht größer als 400 m² sein. Als Grundfläche für die Laube sind laut BKleingG höchstens 24 m² zulässig.

Im klassischen Sinne spricht man also von einem Kleingarten, wenn Gartenerzeugnisse für den Eigenbedarf angebaut werden. Mittlerweile ist es jedoch so, dass die Gärten von ihren Besitzern eher als Freizeit- und Erholungsgärten angesehen und genutzt werden. Das wiederum wird von vielen Vereinen mit Skepsis beobachtet. Vor allem „nicht-kleingartentypische“ Gegenstände, wie etwa die in den letzten Jahren modern gewordenen Gartentrampoline, werden nicht gerne gesehen. Nach Ansicht einiger Landesverbände haben solche Freizeitgeräte in einem Kleingarten nichts verloren. Für einen Kleingarten wird in einigen Landesteilen wie in Berlin übrigens der Begriff „Schrebergarten“verwendet.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Kleingartenversicherung abzuschließen?

Um eine Kleingartenversicherung abzuschließen, muss der Besitzer oder der Pächter der Laube normalerweise Mitglied in einem Kleingartenverein sein. Der Versicherer hat dadurch die Gewissheit, dass es sich wirklich um einen Kleingarten handelt und dass der Garten richtig versichert wurde. Einige Versicherer orientieren sich zusätzlich an der im BKleingG festgelegten Grundstücks- und Laubengröße.

Allerdings gibt es auch Kolonien, die keinem Verein angehören. Wir haben daher mit unserem Versicherer eine Sondervereinbarung geschlossen, um auch hier Versicherungsschutz für Kleingärtner ohne Vereinszugehörigkeit anbieten zu können. Um diese Versicherung abzuschließen, müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss der Kleingarten im Sinne der „Schrebergartenphilosophie“ genutzt werden und in einer Anlage/Kolonie liegen, in der mindestens zehn Einzelgärten zusammengefasst sind. Im Rahmen der Kleingartenversicherung ist es im Übrigen nicht möglich, private Einzelgärten, also Gärten, die keiner Kolonie oder Ähnlichem angehören, zu versichern.

Welchen Gefahren ist denn ein Schrebergarten in der Regel ausgesetzt? Sind eher Unwetter das Problem oder aber Diebstahl und Vandalismus?

Schrebergärten sind den üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch Leitungswasser ausgesetzt. Problematisch ist vor allem die hohe Zahl an Einbruchdiebstahlschäden, gefolgt von Sturmschäden, die seit einigen Jahren vermehrt auftreten und zum Teil hohe Folgeschäden verursachen. Feuer in Kleingärten, in den meisten Fällen durch Brandstiftung ausgelöst, führen in der Regel zu einem Totalschaden. Die Schadensumme kann enorm sein.

Lassen sich Schäden, die einen solchen Garten betreffen, im Rahmen einer Hausrat- oder einer Gebäudeversicherung abdecken oder brauchen Kleingärtner einen separaten Schutz?

Eine bestehende Gebäudeversicherung würde dieses Risiko nicht einschließen, also auch nicht abdecken. Der „normale“ Gebäudeversicherer versichert diese Objekte im Einzelfall auch als „nicht ständig bewohntes Gebäude“. Hier sind die Prämien dann aber um ein Vielfaches höher. Der Inhalt/Hausrat der Laube könnte bei einigen Versicherern als Erweiterung in eine bestehende Hausratversicherung eingeschlossen werden. Die Laubenversicherung ist ein speziell auf Kleingärten zugeschnittenes Produkt. Deshalb empfehle ich bei Bedarf auch diese Art der Versicherung.

Wonach richtet sich die Höhe der Versicherung?

Der Jahresbeitrag ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme und von den (zusätzlich) eingeschlossenen Risiken. Die Versicherung ist im Übrigen eine Kombination aus Gebäude- und Hausratversicherung.

Was deckt eine Kleingartenversicherung denn alles ab?

Neben den üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser können auf Wunsch auch Gewächshäuser, Gartenmöbel im Freien oder Solaranlagen versichert werden. Außerdem übernimmt die Kleingartenversicherung bis zu einer gewissen Summe auch die Aufräumungs- und Abbruchkosten, die nach einem Totalschaden erheblich sein können.

Und gegen welche Risiken können sich Kleingärtner nicht versichern?

Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) sind nicht versicherbar. Außerdem gelten „nicht kleingartentypische“ Gegenstände (Gartentrampolin, Pool, Pavillon usw.) grundsätzlich als nicht versichert. Dazu gehören auch Fahrräder, Zelte, Sport- und Angelgeräte, Bargeld, Schmuck, Brillen sowie Foto- und optische Apparate.

Wie sieht es denn mit den Angeboten auf dem Markt aus? Wie viele Versicherer bieten entsprechende Produkte bzw. Bausteine an?

Neben der Generali Versicherung bzw. künftig der Dialog, die wir als Versicherungsmakler vermitteln, gibt es unter anderem noch die Zurich mit einem Spezialkonzept und die Feuersozietät. Weitere Versicherer wie Basler (über den KVD Kleingarten-Versicherungsdienst) oder die Württembergische sind insbesondere bei den Kollektivverträgen, die mit einigen Landesverbänden bestehen, häufiger vertreten.

Bild oben: © Eberhard – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Olaf Bergann