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15. August 2019
R+V erweitert Haftpflicht für Firmenkunden, die im 3D-Druck fertigen

R+V erweitert Haftpflicht für Firmenkunden, die im 3D-Druck fertigen

Für Firmenkunden, die Produkte im 3D-Druckverfahren herstellen oder externe 3D-Druckzentren betreiben, hat die R+V nun den Haftpflichtschutz ausgebaut. Im Mittelpunkt steht die Mitversicherung von Rechtsverletzungen wie Marken-, Urheber- und Patentrechten. Auch Eigenschäden sind eingeschlossen.

Rund um die Fertigung per 3D-Drucker stellen sich Fragen zur Haftung und es ergeben sich neue Herausforderungen für Versicherer. „Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann“, erklärt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden. Für Firmenkunden, die Produkte im 3D-Druckverfahren fertigen oder externe 3D-Druckzentren betreiben, hat die R+V Versicherung deshalb nun den Haftpflichtschutz erweitert. Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wurden an die neuen Risiken angepasst.

Schutz bei Rechtsverletzungen

Ein zentraler Bestandteil ist die Mitversicherung von Rechtsverletzungen wie Marken-, Urheber- und Patentrechte, die insbesondere im Auftragsdruck schnell vorkommen können. Darüber hinaus ist auch Nutzungsausfall bzw. der Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers abgedeckt und verringert die sonst üblichen Ausschlüsse, etwa in Bezug auf die sogenannte Erprobungsklausel.

Absicherung bei Eigenschäden

Im neuen Baustein zur Absicherung von Ansprüchen und Schäden aus der Nutzung von Additiven Druckverfahren (kurz: ADV) ersetzt die R+V auch Eigenschäden des Herstellers.

Lassen sich die per 3D-Druck hergestellten Produkte wegen eines Mangels nicht nutzen, zahlt die Versicherung beispielsweise die Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die Entsorgungskosten für den erzeugten Ausschuss. Außerdem kommt die R+V auch für die Mehrkosten des Herstellers auf, die erforderlich sind, um eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen abzuwenden. Der Versicherer übernimmt in diesen Fällen die Umrüstungskosten oder den Einsatz von gemieteten Drucker ebenso wie die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister. (tk)

Bild: © jean song – stock.adobe.com