Knapp 80% der Deutschen achten bei der Altersvorsorge darauf, staatliche Förderung auszuschöpfen. Doch was, wenn es zwei Fördertöpfe gibt, von denen sich mal der eine, mal der andere mehr lohnt? Dann ist „Förder-Hopping“ gefragt. Genau das ermöglicht HDI jetzt in der bAV – in einem Vertrag, ohne Tarifwechsel.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat eine lange in Vergessenheit geratene Variante der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu neuem Leben erweckt: die Entgeltumwandlung mit Riester, geregelt unter anderem in § 10a Einkommensteuergesetz (EStG). Hier sparen Arbeitnehmer ihre Betriebsrente – im Gegensatz zur steuerfreien Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG – aus dem Nettogehalt an. Neu ist: In der Leistungsphase ist die Rente aus einer Riester-bAV seit Inkrafttreten des BRSG abgabenfrei.
Damit stehen Arbeitnehmern in der bAV nun zwei Fördertöpfe zur Verfügung. In welchem Topf „mehr drin“ ist, hängt beispielsweise von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab – und damit von Faktoren, die sich im Lauf des Lebens mehrmals ändern können. Statt sich einmal festzulegen, sollten Arbeitnehmer einen Tarif wählen, mit dem sie jederzeit die höchstmögliche Förderung nutzen können.
Genau das ermöglicht HDI als einziger Lebensversicherer am Markt mit den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10a EStG als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Der Kunde kann – je nach Lebensphase und finanzieller Situation – zwischen beiden Förderwegen flexibel hin- und herschalten. Außerdem kommen noch die private Fortführung des Vertrages und die Geringverdienerförderung hinzu.
Alle Förderarten, die es derzeit in der betrieblichen Altersversorgung gibt, lassen sich mit einem Vertrag abdecken. Es ist sogar möglich, die laufende Prämie aufzusplitten und gleichzeitig die steuerfreie Entgeltumwandlung und die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Dadurch können Mitarbeiter während der gesamten Ansparphase jederzeit die höchstmögliche Förderung nutzen.
Auch die Arbeitgeber profitieren. Sie sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI können sie beide Pflichten auf einen Schlag erfüllen. Das schafft Rechtssicherheit und hält die bAV-Vertragslandschaft im Unternehmen übersichtlich.
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Fabian von Löbbecke |