Die Swiss Life hat eine neue kollektive BU auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine kollektive Lösung, bei welcher der Arbeitgeber seiner Belegschaft eine betriebliche Absicherung der Arbeitskraft anbietet.
Zwei Varianten verfügbar
Das neue Produkt namens Swiss Life BU Pro gibt es in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50% bezahlen muss. Eine Kombination beider Varianten ist möglich.
Voraussetzung für den Abschluss der BU ist, dass mindestens zehn Arbeitnehmer im Unternehmen gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Der Eintritt in die BU ist bis zu einem Höchstalter von 63 Jahren möglich.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mit der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verbunden und somit eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit niedrigem Verwaltungsaufwand möglich. Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.
Vorteil einer kollektiven BU ist, dass meist Konditionen möglich sind, die für Einzelpersonen so nicht angeboten werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass – im Gegensatz zu individuellen Produkten – eine einheitliche Tarifierung angewandt wird und somit auch schwer versicherbare Tätigkeiten Berücksichtigung finden.
Die Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage. (tku)
Bild: © oatawa – stock.adobe.com
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