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14. Oktober 2019
VDIV fordert Sachkundenachweis für Immobilienverwalter

VDIV fordert Sachkundenachweis für Immobilienverwalter

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht in mehreren Handwerksberufen als Anlass genutzt, um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter zu fordern. Der Verbraucherschutz in der Wohnungswirtschaft müsse endlich vorangetrieben werden.

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen appelliert der VDIV Deutschland an die Politik, endlich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. „Es ist an der Zeit, sich endlich dem Verbraucherschutz in der Wohnungswirtschaft anzunehmen“, betont VDIV-Deutschland Geschäftsführer Martin Kaßler.

Gefährdung der privaten Altersvorsorge

Immobilienverwaltungen managen treuhänderisch ein Billionenvermögen für Millionen Bürger. Dennoch bestehe für sie noch immer nicht das geringste Mindestmaß an nachzuweisender Grundlagenausbildung. Aus Sicht des VDIV Deutschland ist es richtig, in Gewerken, in denen eine unsachgemäße Ausübung Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, höhere Anforderungen an die Qualifikation zu stellen. „Wenn Immobilienverwaltungen fehlerhafte Beschlüsse fassen, falsche Abrechnungen erstellen, die Gesundheit der Bewohner gefährden oder Investitionen in die Gebäudesubstanz ausbleiben, gefährdet das nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Millionen Bürgern“, verdeutlicht Kaßler.

Akuter Handlungsbedarf

Der Gesetzgeber müsse endlich handeln, insbesondere da er die Anschaffung von Wohneigentum durch zahlreiche Maßnahmen unterstütze. Die Schäden, die Eigentümern, Mietern und auch der Branche selbst durch fehlerhafte Verwaltung entstehen, können laut Berechnungen des VDIV Deutschland und des Deutschen Mieterbunds auf mindestens 200 Mio. Euro jährlich beziffert werden. Zudem werden jedes Jahr fast 260.000 Verfahren zu Wohnungsmiet- und -eigentumsfragen vor deutschen Gerichten verhandelt. Das entspricht etwa einem Viertel aller Verfahren. (mh)

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