AssCompact suche
Home
Assekuranz
29. November 2019
„Den meisten Kunden ist nicht bewusst, was über die Hausrat abgedeckt ist“

1 / 2

„Den meisten Kunden ist nicht bewusst, was über die Hausrat abgedeckt ist“

Fast jeder vierte Haushalt ist ohne Hausratversicherung. Oft wissen Kunden trotz Beratung nicht, was die Police absichert. Für Vermittler gilt es, Kunden umfangreich zu beraten. Wie ein umfassender Hausratschutz aussieht, erklärt Andreas Szwalkiewicz, Vorstand der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG.

Herr Szwalkiewicz, eine Hausratversicherung sucht man in jedem vierten Haushalt vergeblich. Sind die Kunden zu sorglos?

Viele Kunden sind zu unbesorgt, da sie die Risiken nicht bzw. nur schwer einschätzen können. Den meisten ist nicht bewusst, was alles über die Hausratversicherung abgedeckt ist, und noch viel wichtiger, welche Vermögenswerte sie neben dem neuen Smart-TV und Fahrrad in ihrem Hausrat haben. Was meinen Sie, wie viele Kunden den Gesamtwert ihrer Möbel, Teppiche, Nahrungsmittel oder Kleidung kennen? Hinzu kommt noch die Intransparenz vieler Versicherungsbedingungen. Die zahlreichen Produktlinien verschiedener Versicherer erschweren ebenfalls die Vergleichbarkeit sowohl untereinander als auch auf dem Markt. Daher sehe ich es als eine der Hauptaufgaben für uns und unsere Vermittler, Kunden umfangreich zu beraten, um dem steigenden und individuellen Bedarf gerecht zu werden.

Warum ist eine solche Absicherung denn so wichtig?

Der fehlende oder unzureichende Versicherungsschutz kann existenzbedrohende Auswirkungen haben. Durch Feuer und Rauch-/Rußeinwirkungen werden häufig größere Schäden verursacht. Gleiches gilt bei austretendem Leitungswasser, das Möbel und technische Geräte zerstören kann. Die Einbruchstatistik des GDV zeigt zwar, dass die Anzahl der Einbrüche im Jahr 2017 im Gegensatz zum Vorjahr um 20% gesunken ist, jedoch bleibt das Niveau der Einbruchzahlen bundesweit sehr hoch. So schlagen demnach Einbrecher über 100.000 Mal im Jahr zu. Hinzu kommt, dass die Schadenhöhen in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen sind, da heutzutage die Haushalte über eine Vielzahl technischer Geräte wie Tablets, Laptops, Mähroboter, Thermomix etc. verfügen. Auch spielt der Klimawandel eine große Rolle, da unter anderem die Sturmereignisse, Gewitter sowie Elementarereignisse immer stärker werden.

Welche Leistungen sollte eine Hausratpolice umfassen?

Neben dem Grundschutz, der schon durch die GDV-Musterbedingungen definiert wird, ist eine der wichtigsten Klauseln heutzutage der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ergänzend zu der Klausel verzichten wir in unseren Produktlinien TOP-VIT und TOP-VIT Plus zusätzlich auf den Einwand bei grob fahrlässigen Verletzungen von behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bis zur Versicherungssumme. Darüber hinaus sind besonders Policen zu empfehlen, bei denen die Besserstellungsklausel vereinbart gilt. So haben Kunden und Vermittler die Garantie, dass mindestens die Leistungen des Vorvertrages gelten.

Die vielen Verbesserungen unserer Produkte gelten automatisch ab Vertragsabschluss im Rahmen der beitragsfreien Konditionsdifferenzdeckung. Zuletzt beinhaltet unser Tarif TOP-VIT Plus die Bestleistungsgarantie, wodurch der Kunde seinen Versicherungsschutz auf das höchste in Deutschland erhältliche Niveau hebt. Dies ist natürlich auch für den Vermittler aus Haftungsgesichtspunkten interessant. Nicht zu vergessen sind die mitversicherten Kostenpositionen (z. B. Aufräum- und Abbruchkosten), die in Altverträgen oftmals begrenzt sind, sowie die bei der GVO schon seit Längerem eingeführte Innovationsklausel.

Oft ist Kunden unklar, für welche Schäden der Hausratversicherer aufkommt. Was sind denn die größten Irrtümer?

Zu den häufigsten Irrtümern zählt der Verschleiß oder die Abnutzung von Geräten ohne Eintritt eines versicherten Schadenereignisses. Auch ist vielen Kunden nicht klar, dass in der Hausratversicherung eine Neuwertentschädigung gilt. Zudem ist oftmals nicht bewusst, dass eine korrekte Angabe der Versicherungssumme wichtig ist, um Abzüge im Schadenfall durch eine bestehende Unterversicherung zu vermeiden. Hierfür bieten wir ein Hausratprodukt nach dem Wohnflächenmodell an, um für den Kunden bzw. Vermittler die Bestimmung der Versicherungssumme zu vereinfachen. Dabei gilt grundsätzlich eine pauschale Entschädigungsgrenze von 250.000 Euro als vereinbart.

Seite 1 „Den meisten Kunden ist nicht bewusst, was über die Hausrat abgedeckt ist“

Seite 2 Vor Kurzem hat die GVO ihre Hausratversicherung erweitert. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

 
Ein Artikel von
Andreas Szwalkiewicz